3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr
Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab Mittwoch, 24. November 2021, ein sogenannter 3G-Nachweis erforderlich. Darauf weist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hin.
Die 3G-Regel bedeutet, dass Fahrgäste für eine Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein müssen – und dies auf Verlangen auch nachweisen können. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler.
Grund für die Einführung der 3G-Regel ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundestag und Bundesrat aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen in weiten Teilen Deutschlands beschlossen hatten. Die Einhaltung der 3G-Regel, die in allen Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gilt, wird stichprobenartig überprüft.
Die FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin und gilt in allen Fahrzeugen und in allen Bahnhöfen, nicht jedoch an Haltestellen in Freien. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug oder am Bahnsteig.
Die übrigen Hygiene-Regeln gelten unverändert. Die MVG bittet Fahrgäste, beim Ein- und Aussteigen aus den Fahrzeugen alle Türen zu nutzen, um Gedränge zu vermeiden und zu einer besseren Verteilung aller Fahrgäste beizutragen. Außerdem sollten – wo möglich – Klappfenster geöffnet bleiben, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.
Quelle: Stadtwerke München
3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr
Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab Mittwoch, 24. November 2021, ein sogenannter 3G-Nachweis erforderlich. Darauf weist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hin.
Die 3G-Regel bedeutet, dass Fahrgäste für eine Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein müssen – und dies auf Verlangen auch nachweisen können. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler.
Grund für die Einführung der 3G-Regel ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundestag und Bundesrat aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen in weiten Teilen Deutschlands beschlossen hatten. Die Einhaltung der 3G-Regel, die in allen Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gilt, wird stichprobenartig überprüft.
Die FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin und gilt in allen Fahrzeugen und in allen Bahnhöfen, nicht jedoch an Haltestellen in Freien. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug oder am Bahnsteig.
Die übrigen Hygiene-Regeln gelten unverändert. Die MVG bittet Fahrgäste, beim Ein- und Aussteigen aus den Fahrzeugen alle Türen zu nutzen, um Gedränge zu vermeiden und zu einer besseren Verteilung aller Fahrgäste beizutragen. Außerdem sollten – wo möglich – Klappfenster geöffnet bleiben, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.
Quelle: Stadtwerke München
3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr
Für eine Fahrt in U-Bahn, Tram und Bus in München ist ab Mittwoch, 24. November 2021, ein sogenannter 3G-Nachweis erforderlich. Darauf weist die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hin.
Die 3G-Regel bedeutet, dass Fahrgäste für eine Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein müssen – und dies auf Verlangen auch nachweisen können. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler.
Grund für die Einführung der 3G-Regel ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die Bundestag und Bundesrat aufgrund der anhaltend hohen Inzidenzen in weiten Teilen Deutschlands beschlossen hatten. Die Einhaltung der 3G-Regel, die in allen Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gilt, wird stichprobenartig überprüft.
Die FFP2-Maskenpflicht besteht weiterhin und gilt in allen Fahrzeugen und in allen Bahnhöfen, nicht jedoch an Haltestellen in Freien. Bei der U-Bahn gilt die Maskenpflicht bereits beim Betreten des Bauwerks und nicht erst im Zug oder am Bahnsteig.
Die übrigen Hygiene-Regeln gelten unverändert. Die MVG bittet Fahrgäste, beim Ein- und Aussteigen aus den Fahrzeugen alle Türen zu nutzen, um Gedränge zu vermeiden und zu einer besseren Verteilung aller Fahrgäste beizutragen. Außerdem sollten – wo möglich – Klappfenster geöffnet bleiben, um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten.
Quelle: Stadtwerke München