Immobilien in Gräfelfing, Pasing und Umgebung – VON POLL IMMOBILIEN
Urologische Privatpraxis
Schreinerei Reinnisch
Ulrich Haake Garten- und Landschaftsbau
Daniela Gaberdan
Punjab
Andreas Mörtl
TEILEN
ZURÜCK
LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg

3G-Regel gilt ab morgen auch im Landkreis Starnberg

Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 35. Damit gelten ab dem 26. August weitergehende Einschränkungen: Insbesondere gilt für Innenbereiche größtenteils die 3G-Regel. Für den Zugang ist damit ein Impf-, ein Genesenen- oder ein Testnachweis erforderlich.

Die 3G-Regel gilt insbesondere für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7 der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen.
  • den Zugang zur Innengastronomie
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen in geschlossenen Räumen
  • den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
  • die Sportausübung in geschlossenen Räumen
  • Beherbergungen: Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden

Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen nun einen Testnachweis vorlegen.

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung ausgenommen.

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Die Regelungen im Detail sowie weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de/corona

Quelle: Landratsamt Starnberg

Zurück

Ratsuchende Menschen aller Altersstufen mit Fragen oder Problemen im persönlichen, finanziellen oder sozialen Bereich erhalten hier Information und Beratung.
Immobilien Partner Würmtal GmbH - Baufinanzierung, Kaufberatung, An- u. Verkauf, Immobilien Renovieren & Sanieren
Urologische Privatpraxis
Autohaus Robert Schäfer & Söhne KG
Jugendmusikschule
AAS Automatic Alarm Systeme
Orthomedical
Punjab
LK Starnberg | | von Landkreis Starnberg

3G-Regel gilt ab morgen auch im Landkreis Starnberg

Im Landkreis Starnberg liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 35. Damit gelten ab dem 26. August weitergehende Einschränkungen: Insbesondere gilt für Innenbereiche größtenteils die 3G-Regel. Für den Zugang ist damit ein Impf-, ein Genesenen- oder ein Testnachweis erforderlich.

Sandro Crocioni

Die 3G-Regel gilt insbesondere für

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7 der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen.
  • den Zugang zur Innengastronomie
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleitungen in geschlossenen Räumen
  • den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen
  • die Sportausübung in geschlossenen Räumen
  • Beherbergungen: Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden

Auch Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, müssen nun einen Testnachweis vorlegen.

Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind vollständig Geimpfte (ab Tag 15) sowie Genesene. Auch Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Regelung ausgenommen.

Die Testungen dürfen dabei vor höchstens 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests vor höchstens 48 Stunden durchgeführt worden sein. Neben den PCR-, POC-Antigentests und den unter Aufsicht vorgenommenen Selbsttests, wird auch ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis eines PoC-PCR-Tests anerkannt.

Die Regelungen im Detail sowie weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lk-starnberg.de/corona

Quelle: Landratsamt Starnberg

Zurück

Immobilien in Gräfelfing, Pasing und Umgebung – VON POLL IMMOBILIEN