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LK München | | von Landkreis München

Ins Landratsamt kommen Besucher nur geimpft, genesen oder getestet: Ab 6. Dezember gilt in der Behörde die 3-G-Regel auch für Besucher. Die Wiedereröffnung der Teststation am Mariahilfplatz kommt rechtzeitig zur Einführung der 3-G-Regel.

Für die Mitarbeitenden des Landratsamts kommt sie bereits seit einiger Zeit zur Anwendung, ab dem kommenden Montag, 6. Dezember, gilt sie auch für Kunden, Lieferanten und Besucher: die 3-G-Regel. Der Zugang zu allen Verwaltungsgebäuden der Behörde ist dann nur noch mit einem Nachweis über die vollständige Corona-Impfung, einem Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder einem aktuell gültigen negativen Testzertifikat möglich.

Wer zu Terminen ins Landratsamt kommt, Lieferungen überbringt oder die Behörde aus anderem Grund aufsucht, muss ab dem 6. Dezember am Eingang einen der drei Nachweise vorlegen, um Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden zu erhalten. Als Testnachweis gelten ein negatives PCR-Testergebnis oder ein Zertifikat über einen negativen Antigen-Schnelltest. Selbst durchgeführte Testungen ohne Zertifikat sind als Nachweis nicht ausreichend.

Die Kontrolle der Nachweise übernehmen die an den Standorten am Mariahilfplatz, in der Ludmillastraße sowie an der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn eingesetzten Sicherheitsdienste. Auf Nachfrage ist der Nachweis auch dem jeweiligen Mitarbeitenden, mit dem ein Termin vereinbart wurde, vorzulegen.

An den weiteren Standorten des Landratsamts, an denen kein Sicherheitsdienst eingesetzt wird, übernehmen die jeweiligen Mitarbeitenden die Kontrolle der vorgelegten Nachweise.

Teststation am Mariahilfplatz

Rechtzeitig vor der Einführung der 3-G-Regel im Landratsamt München nimmt auch die vor einiger Zeit geschlossene Teststation vor dem Hauptgebäude der Behörde am Mariahilfplatz wieder ihren Betrieb auf. Kunden und Besucher des Landratsamts können dort von Montag bis Freitag jeweils vormittags zwischen 7 Uhr und 12 Uhr sowie nachmittags zwischen 13 Uhr und 14:30 Uhr, donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, ihren Test durchführen lassen.
Um vorherige Terminvereinbarung über die Website wird gebeten.

Darüber hinaus laufen aktuell die Planungen für eine weitere Teststation an der Außenstelle Ludmillastraße.

Das Landratsamt München wirbt vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens um Verständnis für die Maßnahme und bittet alle Besucherinnen und Besucher, die geänderten Zugangsregelungen zu beachten und ihren Testnachweis direkt am Eingang vorzulegen.

Quelle: Landkreis München

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Ins Landratsamt kommen Besucher nur geimpft, genesen oder getestet: Ab 6. Dezember gilt in der Behörde die 3-G-Regel auch für Besucher. Die Wiedereröffnung der Teststation am Mariahilfplatz kommt rechtzeitig zur Einführung der 3-G-Regel.

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Für die Mitarbeitenden des Landratsamts kommt sie bereits seit einiger Zeit zur Anwendung, ab dem kommenden Montag, 6. Dezember, gilt sie auch für Kunden, Lieferanten und Besucher: die 3-G-Regel. Der Zugang zu allen Verwaltungsgebäuden der Behörde ist dann nur noch mit einem Nachweis über die vollständige Corona-Impfung, einem Nachweis der Genesung von einer Corona-Infektion oder einem aktuell gültigen negativen Testzertifikat möglich.

Wer zu Terminen ins Landratsamt kommt, Lieferungen überbringt oder die Behörde aus anderem Grund aufsucht, muss ab dem 6. Dezember am Eingang einen der drei Nachweise vorlegen, um Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden zu erhalten. Als Testnachweis gelten ein negatives PCR-Testergebnis oder ein Zertifikat über einen negativen Antigen-Schnelltest. Selbst durchgeführte Testungen ohne Zertifikat sind als Nachweis nicht ausreichend.

Die Kontrolle der Nachweise übernehmen die an den Standorten am Mariahilfplatz, in der Ludmillastraße sowie an der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in Grasbrunn eingesetzten Sicherheitsdienste. Auf Nachfrage ist der Nachweis auch dem jeweiligen Mitarbeitenden, mit dem ein Termin vereinbart wurde, vorzulegen.

An den weiteren Standorten des Landratsamts, an denen kein Sicherheitsdienst eingesetzt wird, übernehmen die jeweiligen Mitarbeitenden die Kontrolle der vorgelegten Nachweise.

Teststation am Mariahilfplatz

Rechtzeitig vor der Einführung der 3-G-Regel im Landratsamt München nimmt auch die vor einiger Zeit geschlossene Teststation vor dem Hauptgebäude der Behörde am Mariahilfplatz wieder ihren Betrieb auf. Kunden und Besucher des Landratsamts können dort von Montag bis Freitag jeweils vormittags zwischen 7 Uhr und 12 Uhr sowie nachmittags zwischen 13 Uhr und 14:30 Uhr, donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, ihren Test durchführen lassen.
Um vorherige Terminvereinbarung über die Website wird gebeten.

Darüber hinaus laufen aktuell die Planungen für eine weitere Teststation an der Außenstelle Ludmillastraße.

Das Landratsamt München wirbt vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens um Verständnis für die Maßnahme und bittet alle Besucherinnen und Besucher, die geänderten Zugangsregelungen zu beachten und ihren Testnachweis direkt am Eingang vorzulegen.

Quelle: Landkreis München

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