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Gräfelfing | | von Gemeinde Gräfelfing

1.033 Unterschriften für das Bürgerbegehren zur Sport- und Schwimmhalle gültig

Das Wahlamt der Gemeinde Gräfelfing hat die für das Bürgerbegehren zur Sport- und Schwimmhalle eingereichten Unterschriften geprüft. Danach sind 1.033 Unterschriften gültig. Daher wird sich der Hauptausschuss der Gemeinde Gräfelfing in seiner Sitzung am 6. Oktober mit dem Bürgerbegehren befassen.

Die rechtliche Prüfung eines Bürgerbegehrens bezieht sich zum einen auf die eingereichten Unterschriften. Alle Personen, die unterschrieben haben, müssen die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen. Von den nach Angabe der Initiatoren rund 1.100 Unterschriften waren 1.033 Unterschriften gültig. Die Differenz ergibt sich, weil beispielsweise Unterzeichnende nur mit Nebenwohnsitz in Gräfelfing gemeldet waren, das Wahlalter noch nicht erreicht haben oder weil Unterschriften doppelt geleistet wurden.

Der zweite Teil der Prüfung betrachtet die formulierte Fragestellung für das Bürgerbegehren. Diese Prüfung läuft derzeit noch und wird voraussichtlich bis zur Sitzung des Hauptausschusses abgeschlossen sein. Fristgemäß wird der Gemeinderat dann feststellen, ob alle Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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Das Wahlamt der Gemeinde Gräfelfing hat die für das Bürgerbegehren zur Sport- und Schwimmhalle eingereichten Unterschriften geprüft. Danach sind 1.033 Unterschriften gültig. Daher wird sich der Hauptausschuss der Gemeinde Gräfelfing in seiner Sitzung am 6. Oktober mit dem Bürgerbegehren befassen.

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Die rechtliche Prüfung eines Bürgerbegehrens bezieht sich zum einen auf die eingereichten Unterschriften. Alle Personen, die unterschrieben haben, müssen die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen. Von den nach Angabe der Initiatoren rund 1.100 Unterschriften waren 1.033 Unterschriften gültig. Die Differenz ergibt sich, weil beispielsweise Unterzeichnende nur mit Nebenwohnsitz in Gräfelfing gemeldet waren, das Wahlalter noch nicht erreicht haben oder weil Unterschriften doppelt geleistet wurden.

Der zweite Teil der Prüfung betrachtet die formulierte Fragestellung für das Bürgerbegehren. Diese Prüfung läuft derzeit noch und wird voraussichtlich bis zur Sitzung des Hauptausschusses abgeschlossen sein. Fristgemäß wird der Gemeinderat dann feststellen, ob alle Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind.

Quelle: Gemeinde Gräfelfing

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