Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Zu geringer Sicherheitsabstand beim Fahrad fahren in Krailling
Eine 44-jährige Kraillingerin überholte am Montagnachmittag, den 15.10.2017, zwei Fahrradfahrer auf der Forst-Kasten-Straße in Krailling. Aufgrund des ungenügenden seitlichen Sicherheitsabstandes der Kraillingerin kam der 61-jährige Gräfelfinger mit seinem Fahrrad zu Sturz. Obwohl dieser einen Fahrradhelm trug, wurde er verletzt und musste zur weiteren Abklärung ins Klinikum Großhadern transportiert werden. Ohne Helm hätte dieser Unfall sicher deutlich schwerere Folgen für den Radfahrer gehabt.
Der Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern sollte mindestens 1,50 Meter betragen, um eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.
Zu geringer Sicherheitsabstand beim Fahrad fahren in Krailling
Eine 44-jährige Kraillingerin überholte am Montagnachmittag, den 15.10.2017, zwei Fahrradfahrer auf der Forst-Kasten-Straße in Krailling. Aufgrund des ungenügenden seitlichen Sicherheitsabstandes der Kraillingerin kam der 61-jährige Gräfelfinger mit seinem Fahrrad zu Sturz. Obwohl dieser einen Fahrradhelm trug, wurde er verletzt und musste zur weiteren Abklärung ins Klinikum Großhadern transportiert werden. Ohne Helm hätte dieser Unfall sicher deutlich schwerere Folgen für den Radfahrer gehabt.
Der Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern sollte mindestens 1,50 Meter betragen, um eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.
Zu geringer Sicherheitsabstand beim Fahrad fahren in Krailling
Eine 44-jährige Kraillingerin überholte am Montagnachmittag, den 15.10.2017, zwei Fahrradfahrer auf der Forst-Kasten-Straße in Krailling. Aufgrund des ungenügenden seitlichen Sicherheitsabstandes der Kraillingerin kam der 61-jährige Gräfelfinger mit seinem Fahrrad zu Sturz. Obwohl dieser einen Fahrradhelm trug, wurde er verletzt und musste zur weiteren Abklärung ins Klinikum Großhadern transportiert werden. Ohne Helm hätte dieser Unfall sicher deutlich schwerere Folgen für den Radfahrer gehabt.
Der Abstand beim Überholen von Fahrradfahrern sollte mindestens 1,50 Meter betragen, um eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann.