Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Wucher in Planegg
Pech mit einem unseriösen Schlüsseldienst hatte am Samstag, 11.08.2018, eine 28jährige Planeggerin.
Aufgrund einer zugefallenen Türe rief sie den über eine Suchmaschine angezeigten Schlüsseldienst an. Ein erstes telefonisches Angebot von zunächst 100 Euro entpuppte sich später als saftige 400 Euro Rechnung. Große Fertigkeiten benötigte der unseriöse Schlüsseldienst nicht, da der Geschädigten einfiel, dass die Balkontüre im vierten Stock offenstand nachdem ein erster Öffnungsversuch mit einer Plastikkarte scheiterte. Über den Nachbarbalkon gelangte der offensichtlich schwindelfreie Schlüsselmann in die Wohnung und öffnete diese.
Ohne eine Rechnung zu hinterlassen, entfernte sich der Dienstleister vom Haus der Geschädigten, nachdem die Geschädigte bezahlt hatte.
Wucher in Planegg
Pech mit einem unseriösen Schlüsseldienst hatte am Samstag, 11.08.2018, eine 28jährige Planeggerin.
Aufgrund einer zugefallenen Türe rief sie den über eine Suchmaschine angezeigten Schlüsseldienst an. Ein erstes telefonisches Angebot von zunächst 100 Euro entpuppte sich später als saftige 400 Euro Rechnung. Große Fertigkeiten benötigte der unseriöse Schlüsseldienst nicht, da der Geschädigten einfiel, dass die Balkontüre im vierten Stock offenstand nachdem ein erster Öffnungsversuch mit einer Plastikkarte scheiterte. Über den Nachbarbalkon gelangte der offensichtlich schwindelfreie Schlüsselmann in die Wohnung und öffnete diese.
Ohne eine Rechnung zu hinterlassen, entfernte sich der Dienstleister vom Haus der Geschädigten, nachdem die Geschädigte bezahlt hatte.
Wucher in Planegg
Pech mit einem unseriösen Schlüsseldienst hatte am Samstag, 11.08.2018, eine 28jährige Planeggerin.
Aufgrund einer zugefallenen Türe rief sie den über eine Suchmaschine angezeigten Schlüsseldienst an. Ein erstes telefonisches Angebot von zunächst 100 Euro entpuppte sich später als saftige 400 Euro Rechnung. Große Fertigkeiten benötigte der unseriöse Schlüsseldienst nicht, da der Geschädigten einfiel, dass die Balkontüre im vierten Stock offenstand nachdem ein erster Öffnungsversuch mit einer Plastikkarte scheiterte. Über den Nachbarbalkon gelangte der offensichtlich schwindelfreie Schlüsselmann in die Wohnung und öffnete diese.
Ohne eine Rechnung zu hinterlassen, entfernte sich der Dienstleister vom Haus der Geschädigten, nachdem die Geschädigte bezahlt hatte.