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| von Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Warnung vor falschen Polizeibeamten am Telefon

Kein Starnberger Bürger fiel auf den Betrugsversuch herein

Mehr als ein Dutzend Starnberger Bürger erhielten während der Weihnachtsfeiertage Anrufe von vermeintlichen Polizeibeamten: Man hätte in der Nähe eine Einbrecherbande dingfest gemacht und hierbei einen Zettel mit dem Namen des jeweils Angerufenen vorgefunden. Nun wäre es notwendig, sein Hab und Gut zu sichern und die Wertgegenstände am Besten der Polizei zu übergeben, die diese dann „sicher aufbewahren“ würde. Ein Abholer wäre schon auf dem Weg.

Glücklicherweise fiel keiner der Starnberger Bürger auf den Betrugsversuch herein, dennoch werden gerade ältere Menschen auf diese Weise häufig um ihre gesamten Ersparnisse gebracht.

Die Polizei rät daher:

  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.

  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.

  • Lassen Sie Unbekannte vor Ihrer Wohnungstür: Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in Ihre Wohnung zu lassen.

  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis.

  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.   

  • Informieren Sie sich über aktuelle Betrugsmaschen unter www.polizei-beratung.de

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Glücklicherweise fiel keiner der Starnberger Bürger auf den Betrugsversuch herein, dennoch werden gerade ältere Menschen auf diese Weise häufig um ihre gesamten Ersparnisse gebracht.

Die Polizei rät daher:

  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis.

  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Wichtig: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.

  • Lassen Sie Unbekannte vor Ihrer Wohnungstür: Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in Ihre Wohnung zu lassen.

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  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.   

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