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| von Polizeipräsidium München

Verurteilung nach versuchtem Enkeltrickbetrug - Gräfelfing

Am Dienstag, 18.08.2015, erhielt eine 71-jährige Rentnerin aus Gräfelfing, gegen 11.20 Uhr, einen Anruf von einem bislang unbekannten Mann. Dieser gab sich durch eine geschickte Gesprächsführung als ein Bekannter von ihr aus.

Da die Rentnerin bereits im Dezember 2012 Opfer eines versuchten Enkeltrickbetrugs wurde, erkannte sie die Situation richtig und verständigte nach dem Telefonat die örtliche Polizeiinspektion. Der Anrufer forderte von der Rentnerin für einen Immobilienkauf mehrere zehntausend Euro Bargeld. Die 71-Jährige ging zum Schein auf die Forderungen des Täters ein. Nach eingeleiteten erfolgreichen operativen Maßnahmen wurde die als Abholerin eingesetzte Person, eine zum Tatzeitpunkt 17- jährige Frau aus Polen, von Polizeibeamten festgenommen.

Am Montag, 11.01.2016, fand nun die Verhandlung vor einem Jugendschöffengericht in München statt. Die derzeit hochschwangere Abholerin wurde dabei zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Rechtskraft des Urteils steht noch aus.

Die Polizei München begrüßt die Deutlichkeit dieses Urteils und hebt den abschreckenden Charakter und die konsequente Aburteilung von Tätern aus diesem Deliktbereich als wichtig hervor.

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Da die Rentnerin bereits im Dezember 2012 Opfer eines versuchten Enkeltrickbetrugs wurde, erkannte sie die Situation richtig und verständigte nach dem Telefonat die örtliche Polizeiinspektion. Der Anrufer forderte von der Rentnerin für einen Immobilienkauf mehrere zehntausend Euro Bargeld. Die 71-Jährige ging zum Schein auf die Forderungen des Täters ein. Nach eingeleiteten erfolgreichen operativen Maßnahmen wurde die als Abholerin eingesetzte Person, eine zum Tatzeitpunkt 17- jährige Frau aus Polen, von Polizeibeamten festgenommen.

Am Montag, 11.01.2016, fand nun die Verhandlung vor einem Jugendschöffengericht in München statt. Die derzeit hochschwangere Abholerin wurde dabei zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Rechtskraft des Urteils steht noch aus.

Die Polizei München begrüßt die Deutlichkeit dieses Urteils und hebt den abschreckenden Charakter und die konsequente Aburteilung von Tätern aus diesem Deliktbereich als wichtig hervor.

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