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| von Polizei Planegg

Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Am 20.12.2015 gegen 05:00 Uhr befuhr eine 47-jährige Gräfefingerin mit ihrem Volvo die Aubinger Straße in Lochham in Richtung der Unterführung am S-Bahnhof Lochham.

Auf Grund von ihrer vermutlich nicht angepassten Geschwindigkeit überfuhr sie jedoch auf Höhe der Maria-Eich-Straße zunächst eine dortige Verkehrsinsel und prallte dann ungebremst gegen das Geländer des Fußgängerweges am S-Bahnhof. Der Pkw erlitt hierbei einen Totalschaden, auch am Geländer und an der Verkehrsinsel entstand erheblicher Sachschaden. Insgesamt wurde ein Schaden in einer Gesamthöhe von ca. 43.000 Euro verursacht.

Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch bei der Fahrzeuglenkerin fest. Ein Test ergab schließlich 0,4 Promille, eine Blutentnahme war die Folge.

In wie weit der Alkoholkonsum zu dem Unfallgeschehen beigetragen hat, muss nun ein Gericht klären. Neben einer möglichen Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung aufgrund Alkohol kann der 47-jährigen eine Regressforderung ihrer Versicherung drohen. Außerdem erwartet sie ebenso eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle.

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Am 20.12.2015 gegen 05:00 Uhr befuhr eine 47-jährige Gräfefingerin mit ihrem Volvo die Aubinger Straße in Lochham in Richtung der Unterführung am S-Bahnhof Lochham.

Auf Grund von ihrer vermutlich nicht angepassten Geschwindigkeit überfuhr sie jedoch auf Höhe der Maria-Eich-Straße zunächst eine dortige Verkehrsinsel und prallte dann ungebremst gegen das Geländer des Fußgängerweges am S-Bahnhof. Der Pkw erlitt hierbei einen Totalschaden, auch am Geländer und an der Verkehrsinsel entstand erheblicher Sachschaden. Insgesamt wurde ein Schaden in einer Gesamthöhe von ca. 43.000 Euro verursacht.

Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch bei der Fahrzeuglenkerin fest. Ein Test ergab schließlich 0,4 Promille, eine Blutentnahme war die Folge.

In wie weit der Alkoholkonsum zu dem Unfallgeschehen beigetragen hat, muss nun ein Gericht klären. Neben einer möglichen Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung aufgrund Alkohol kann der 47-jährigen eine Regressforderung ihrer Versicherung drohen. Außerdem erwartet sie ebenso eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle.

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