Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Verkehrsunfall ohne verletzte Personen
Am 12.12.2015, gegen 14:00 Uhr, ereignete sich ein Auffahrunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen.
Als ein 44-jähriger Aubinger auf der Staatsstraße 2069 von Starnberg kommend nach rechts auf einen angrenzenden Parkplatz abbiegen wollte, übersah diesen der, dahinter fahrende Fahrzeugführer, welcher eine Notbremsung einleitete. Die darauffolgenden Fahrzeugführer mussten dadurch ebenfalls eine Notbremsung einleiten, wodurch der letzte und fünfte Fahrzeugführer der Pkw Kolonne, ein 21-jähriger Starnberger, nicht rechtzeitig abbremsen konnte um eine Kollision zu verhindern.
Es kam zum Auffahrunfall zwischen dessen Pkw und dem Pkw des, davor fahrenden, 44-jährigen Pöckingers. Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 11.000 Euro. Einer der beschädigten Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Der Verkehr an der Unfallörtlichkeit musste, auf Grund der fünf beteiligten Pkw, durch die Polizei geregelt werden, es kam dadurch zu einer leichten Verkehrsbehinderung.
Verkehrsunfall ohne verletzte Personen
Am 12.12.2015, gegen 14:00 Uhr, ereignete sich ein Auffahrunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen.
Als ein 44-jähriger Aubinger auf der Staatsstraße 2069 von Starnberg kommend nach rechts auf einen angrenzenden Parkplatz abbiegen wollte, übersah diesen der, dahinter fahrende Fahrzeugführer, welcher eine Notbremsung einleitete. Die darauffolgenden Fahrzeugführer mussten dadurch ebenfalls eine Notbremsung einleiten, wodurch der letzte und fünfte Fahrzeugführer der Pkw Kolonne, ein 21-jähriger Starnberger, nicht rechtzeitig abbremsen konnte um eine Kollision zu verhindern.
Es kam zum Auffahrunfall zwischen dessen Pkw und dem Pkw des, davor fahrenden, 44-jährigen Pöckingers. Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 11.000 Euro. Einer der beschädigten Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Der Verkehr an der Unfallörtlichkeit musste, auf Grund der fünf beteiligten Pkw, durch die Polizei geregelt werden, es kam dadurch zu einer leichten Verkehrsbehinderung.
Verkehrsunfall ohne verletzte Personen
Am 12.12.2015, gegen 14:00 Uhr, ereignete sich ein Auffahrunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen.
Als ein 44-jähriger Aubinger auf der Staatsstraße 2069 von Starnberg kommend nach rechts auf einen angrenzenden Parkplatz abbiegen wollte, übersah diesen der, dahinter fahrende Fahrzeugführer, welcher eine Notbremsung einleitete. Die darauffolgenden Fahrzeugführer mussten dadurch ebenfalls eine Notbremsung einleiten, wodurch der letzte und fünfte Fahrzeugführer der Pkw Kolonne, ein 21-jähriger Starnberger, nicht rechtzeitig abbremsen konnte um eine Kollision zu verhindern.
Es kam zum Auffahrunfall zwischen dessen Pkw und dem Pkw des, davor fahrenden, 44-jährigen Pöckingers. Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 11.000 Euro. Einer der beschädigten Pkw war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Der Verkehr an der Unfallörtlichkeit musste, auf Grund der fünf beteiligten Pkw, durch die Polizei geregelt werden, es kam dadurch zu einer leichten Verkehrsbehinderung.