Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Verkehrsunfall mit Sachschaden in Neuried
Am Freitag, den 02.03.2018, gegen 14:10 Uhr, befuhr ein 44-jähriger Gautinger in seinem VW, die Gautinger Straße in Neuried in südwestlicher Fahrtrichtung.
An der Einmündung zum Krailling Weg, übersah der Gautinger, den von rechtskommenden und gleichzeitig vorfahrtsberechtigten, 25-jährigen Münchner, welcher in seinem Peugeot in die Gautinger Straße einfahren wollte. Hierbei kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt 7.000 Euro. Der Peugeot des Münchners war so schwer beschädigt, dass er nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Das Fahrzeug des Unfallverursachers blieb fahrbereit.
Verkehrsunfall mit Sachschaden in Neuried
Am Freitag, den 02.03.2018, gegen 14:10 Uhr, befuhr ein 44-jähriger Gautinger in seinem VW, die Gautinger Straße in Neuried in südwestlicher Fahrtrichtung.
An der Einmündung zum Krailling Weg, übersah der Gautinger, den von rechtskommenden und gleichzeitig vorfahrtsberechtigten, 25-jährigen Münchner, welcher in seinem Peugeot in die Gautinger Straße einfahren wollte. Hierbei kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt 7.000 Euro. Der Peugeot des Münchners war so schwer beschädigt, dass er nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Das Fahrzeug des Unfallverursachers blieb fahrbereit.
Verkehrsunfall mit Sachschaden in Neuried
Am Freitag, den 02.03.2018, gegen 14:10 Uhr, befuhr ein 44-jähriger Gautinger in seinem VW, die Gautinger Straße in Neuried in südwestlicher Fahrtrichtung.
An der Einmündung zum Krailling Weg, übersah der Gautinger, den von rechtskommenden und gleichzeitig vorfahrtsberechtigten, 25-jährigen Münchner, welcher in seinem Peugeot in die Gautinger Straße einfahren wollte. Hierbei kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt 7.000 Euro. Der Peugeot des Münchners war so schwer beschädigt, dass er nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste. Das Fahrzeug des Unfallverursachers blieb fahrbereit.