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| von Polizei Planegg

Verkehrsunfall mit Personenschaden in Martinsried

Bereits am Dienstag, gegen 18.45 Uhr, kam es in der Würmtalstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 53jährigen Steuerberater auf einem E-Bike und einem 66jährigen Lehrer, der joggte.

Der 53jährige befuhr den gemeinsamen Geh- und Radweg in Richtung Gräfelfing und stieß mit dem entgegenkommenden Jogger zusammen. Ursächlich könnte die hierfür die hohe Geschwindigkeit des Radfahrers sein. Der 66jährige wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass er nicht mehr vernommen werden konnte und mit dem BRK ins Krankenhaus transportiert werden musste. Der Radler blieb unverletzt, am E-Bike entstand ein Schaden von etwa 1000 Euro.

Die aufnehmenden Beamten der Polizeiinspektion 46 nahmen das E-Bike bei der Unfallaufnahme  in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass es in verschiedener Weise manipuliert worden war und dadurch eine deutlich höhere Geschwindigkeit als erlaubt erreicht werden konnte. Daraufhin wurde das E-Bike sichergestellt und ein TÜV-Gutachten veranlasst.

Den Steuerberater erwarten nun Anzeigen wegen der fahrlässigen Körperverletzung dazu wegen Vergehen nach dem Pflichtversicherungs- und dem Kraftfahrsteuergesetz, der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung.

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Der 53jährige befuhr den gemeinsamen Geh- und Radweg in Richtung Gräfelfing und stieß mit dem entgegenkommenden Jogger zusammen. Ursächlich könnte die hierfür die hohe Geschwindigkeit des Radfahrers sein. Der 66jährige wurde bei dem Unfall so schwer verletzt, dass er nicht mehr vernommen werden konnte und mit dem BRK ins Krankenhaus transportiert werden musste. Der Radler blieb unverletzt, am E-Bike entstand ein Schaden von etwa 1000 Euro.

Die aufnehmenden Beamten der Polizeiinspektion 46 nahmen das E-Bike bei der Unfallaufnahme  in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass es in verschiedener Weise manipuliert worden war und dadurch eine deutlich höhere Geschwindigkeit als erlaubt erreicht werden konnte. Daraufhin wurde das E-Bike sichergestellt und ein TÜV-Gutachten veranlasst.

Den Steuerberater erwarten nun Anzeigen wegen der fahrlässigen Körperverletzung dazu wegen Vergehen nach dem Pflichtversicherungs- und dem Kraftfahrsteuergesetz, der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung.

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