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| von Polizei Gauting

Verkehrsunfall in Gauting mit Radfahrerin

Am 21.01.2017 ereignete sich gegen 06:00 Uhr in Gauting ein Verkehrsunfall zwischen einer 19jährigen Radfahrerin aus Gauting und einem 20jährigen Unterbrunner Autofahrer.

Nach bisherigem Kenntnisstand wollte der Unterbrunner mit seinem BMW von der Ammerseestraße kommend nach links in die Rafael-Katz-Straße, Pendlerparkplatz S-Bahnhof Gauting, abbiegen und übersah hier die Radfahrerin, welche auf der Rafeal-Katz-Straße in Richtung der Einmündung zur Ammerseestraße radelte.

Die Radfahrerin musste aufgrund leichter Verletzungen im Klinikum Starnberg behandelt werden. Je Fahrzeug entstand durch den Unfall ein Sachschaden in Höhe von ca. 100 EUR.

Da die Radfahrerin zur Unfallzeit leicht alkoholisiert war und ein unfallursächliches Verhalten ihrerseits nicht ausgeschlossen werden konnte, musste sie eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ein Strafverfahren wurde gegen beide Unfallbeteiligten eingeleitet.

Seitens der Polizei Gauting wird darauf hingewiesen, dass auch Radfahrer Verkehrsteilnehmer sind und sich strafbar machen können, sollten sie im alkoholisierten Zustand am Straßenverkehr teilnehmen. Ein Strafverfahren kommt auf den Radler ab einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit alkoholbedingten Fahrunsicherheiten und ohne Fahrunsicherheiten ab einem Wert von 1,6 Promille zu. Als Fahrunsicherheit kann man u.a. das umgangssprachliche „Schlangenlinien fahren“ werten, aber auch das Verursachen eines Unfall kann als solche gewertet werden und die Einleitung eines Strafverfahrens nach sich ziehen.

 


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Nach bisherigem Kenntnisstand wollte der Unterbrunner mit seinem BMW von der Ammerseestraße kommend nach links in die Rafael-Katz-Straße, Pendlerparkplatz S-Bahnhof Gauting, abbiegen und übersah hier die Radfahrerin, welche auf der Rafeal-Katz-Straße in Richtung der Einmündung zur Ammerseestraße radelte.

Die Radfahrerin musste aufgrund leichter Verletzungen im Klinikum Starnberg behandelt werden. Je Fahrzeug entstand durch den Unfall ein Sachschaden in Höhe von ca. 100 EUR.

Da die Radfahrerin zur Unfallzeit leicht alkoholisiert war und ein unfallursächliches Verhalten ihrerseits nicht ausgeschlossen werden konnte, musste sie eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ein Strafverfahren wurde gegen beide Unfallbeteiligten eingeleitet.

Seitens der Polizei Gauting wird darauf hingewiesen, dass auch Radfahrer Verkehrsteilnehmer sind und sich strafbar machen können, sollten sie im alkoholisierten Zustand am Straßenverkehr teilnehmen. Ein Strafverfahren kommt auf den Radler ab einem Wert von 0,3 Promille in Verbindung mit alkoholbedingten Fahrunsicherheiten und ohne Fahrunsicherheiten ab einem Wert von 1,6 Promille zu. Als Fahrunsicherheit kann man u.a. das umgangssprachliche „Schlangenlinien fahren“ werten, aber auch das Verursachen eines Unfall kann als solche gewertet werden und die Einleitung eines Strafverfahrens nach sich ziehen.

 


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