Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Überholmanöver auf der Staatsstraße 2063 führt zu Verkehrsunfall
Am 06.04.2018, gegen 20:00 Uhr, befuhr ein 22-jähriger Gautinger mit seinem Peugeot die Staatsstraße 2063 aus Gauting kommend in Richtung Starnberg. Während der Fahrt leitete der junge Mann einen Überholvorgang ein und scherte hierzu auf die Gegenfahrbahn aus. Dabei kam diesem jedoch ein 70-jähriger Starnberger mit seinem VW Touareg entgegen, der – um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden – seinerseits nach rechts auswich und einen Leitpfosten überfuhr.
Zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen kam es glücklicherweise nicht.
Aufgrund des Überholvorganges und der einhergehenden Gefährdung des Gegenverkehrs wird sich der Gautinger wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen.
Überholmanöver auf der Staatsstraße 2063 führt zu Verkehrsunfall
Am 06.04.2018, gegen 20:00 Uhr, befuhr ein 22-jähriger Gautinger mit seinem Peugeot die Staatsstraße 2063 aus Gauting kommend in Richtung Starnberg. Während der Fahrt leitete der junge Mann einen Überholvorgang ein und scherte hierzu auf die Gegenfahrbahn aus. Dabei kam diesem jedoch ein 70-jähriger Starnberger mit seinem VW Touareg entgegen, der – um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden – seinerseits nach rechts auswich und einen Leitpfosten überfuhr.
Zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen kam es glücklicherweise nicht.
Aufgrund des Überholvorganges und der einhergehenden Gefährdung des Gegenverkehrs wird sich der Gautinger wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen.
Überholmanöver auf der Staatsstraße 2063 führt zu Verkehrsunfall
Am 06.04.2018, gegen 20:00 Uhr, befuhr ein 22-jähriger Gautinger mit seinem Peugeot die Staatsstraße 2063 aus Gauting kommend in Richtung Starnberg. Während der Fahrt leitete der junge Mann einen Überholvorgang ein und scherte hierzu auf die Gegenfahrbahn aus. Dabei kam diesem jedoch ein 70-jähriger Starnberger mit seinem VW Touareg entgegen, der – um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden – seinerseits nach rechts auswich und einen Leitpfosten überfuhr.
Zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen kam es glücklicherweise nicht.
Aufgrund des Überholvorganges und der einhergehenden Gefährdung des Gegenverkehrs wird sich der Gautinger wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen.