Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Trunkenheitsfahrt in Planegg
Am gestrigen Montag, gegen 18.15 Uhr, unterzog eine Streife der Polizeiinspektion 46 einen 49jährigen Bauarbeiter mit seinem Suzuki-Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Dabei stellten die Beamten beim Fahrer Alkoholgeruch fest.
Der angebotene Atem-Alkoholtest bestätigte den Verdacht und erbrachte einen deutlich zu hohen Wert. Daraufhin unterbanden die Beamten die Weiterfahrt und stellten den Führerschein des 49jährigen sicher. Nach erfolgter Blutentnahme konnte der Bauarbeiter seines Weges gehen.
Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug darf er bis auf weiteres nicht mehr führen.
Trunkenheitsfahrt in Planegg
Am gestrigen Montag, gegen 18.15 Uhr, unterzog eine Streife der Polizeiinspektion 46 einen 49jährigen Bauarbeiter mit seinem Suzuki-Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Dabei stellten die Beamten beim Fahrer Alkoholgeruch fest.
Der angebotene Atem-Alkoholtest bestätigte den Verdacht und erbrachte einen deutlich zu hohen Wert. Daraufhin unterbanden die Beamten die Weiterfahrt und stellten den Führerschein des 49jährigen sicher. Nach erfolgter Blutentnahme konnte der Bauarbeiter seines Weges gehen.
Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug darf er bis auf weiteres nicht mehr führen.
Trunkenheitsfahrt in Planegg
Am gestrigen Montag, gegen 18.15 Uhr, unterzog eine Streife der Polizeiinspektion 46 einen 49jährigen Bauarbeiter mit seinem Suzuki-Pkw einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Dabei stellten die Beamten beim Fahrer Alkoholgeruch fest.
Der angebotene Atem-Alkoholtest bestätigte den Verdacht und erbrachte einen deutlich zu hohen Wert. Daraufhin unterbanden die Beamten die Weiterfahrt und stellten den Führerschein des 49jährigen sicher. Nach erfolgter Blutentnahme konnte der Bauarbeiter seines Weges gehen.
Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug darf er bis auf weiteres nicht mehr führen.