Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Trunkenheit im Straßenverkehr in Planegg bei Steinkirchen
In den Morgenstunden des Sonntags wurde gegen 6:10 Uhr von der Polizei Planegg der Fahrer eines Mazda Cabriolets unter dem Einfluss von Alkohol am Steuer in Planegg Höhe Steinkirchen angehalten.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Atemalkoholwert von 0,79 mg/l, wodurch der Anfangsverdacht der Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr eröffnet war. Dem beschuldigten Münchner wurde deswegen im Institut für Rechtsmedizin eine Blutprobe als Beweismittel abgenommen. Der Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein wurden sichergestellt.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren, in dem die Höhe der Geldstrafe und die Dauer des Fahrerlaubnisentzuges festgelegt wird.
Trunkenheit im Straßenverkehr in Planegg bei Steinkirchen
In den Morgenstunden des Sonntags wurde gegen 6:10 Uhr von der Polizei Planegg der Fahrer eines Mazda Cabriolets unter dem Einfluss von Alkohol am Steuer in Planegg Höhe Steinkirchen angehalten.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Atemalkoholwert von 0,79 mg/l, wodurch der Anfangsverdacht der Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr eröffnet war. Dem beschuldigten Münchner wurde deswegen im Institut für Rechtsmedizin eine Blutprobe als Beweismittel abgenommen. Der Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein wurden sichergestellt.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren, in dem die Höhe der Geldstrafe und die Dauer des Fahrerlaubnisentzuges festgelegt wird.
Trunkenheit im Straßenverkehr in Planegg bei Steinkirchen
In den Morgenstunden des Sonntags wurde gegen 6:10 Uhr von der Polizei Planegg der Fahrer eines Mazda Cabriolets unter dem Einfluss von Alkohol am Steuer in Planegg Höhe Steinkirchen angehalten.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Atemalkoholwert von 0,79 mg/l, wodurch der Anfangsverdacht der Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr eröffnet war. Dem beschuldigten Münchner wurde deswegen im Institut für Rechtsmedizin eine Blutprobe als Beweismittel abgenommen. Der Fahrzeugschlüssel sowie der Führerschein wurden sichergestellt.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren, in dem die Höhe der Geldstrafe und die Dauer des Fahrerlaubnisentzuges festgelegt wird.