Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Trunkenheit im Straßenverkehr in Gauting
Am Samstagabend fiel der Gautinger Polizeistreife ein Fahrradfahrer auf, welcher den Hauptplatz in Gauting überquerte, obwohl die Ampel für ihn längst „rot“ zeigte. Er wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille. Aufgrund seines Fehlverhaltens und der unsicheren Fahrweise wurde bei dem 36jährigen eine Blutentnahme durchgeführt und seitens der Polizei eine Anzeige wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr erstattet.
Die erlaubte Promillegrenze beim Führen eines Fahrrades beträgt zwar grundsätzlich 1,6 Promille, da jedoch Ausfallerscheinungen auftraten, muss er sich trotzdem des Vergehens verantworten.
Trunkenheit im Straßenverkehr in Gauting
Am Samstagabend fiel der Gautinger Polizeistreife ein Fahrradfahrer auf, welcher den Hauptplatz in Gauting überquerte, obwohl die Ampel für ihn längst „rot“ zeigte. Er wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille. Aufgrund seines Fehlverhaltens und der unsicheren Fahrweise wurde bei dem 36jährigen eine Blutentnahme durchgeführt und seitens der Polizei eine Anzeige wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr erstattet.
Die erlaubte Promillegrenze beim Führen eines Fahrrades beträgt zwar grundsätzlich 1,6 Promille, da jedoch Ausfallerscheinungen auftraten, muss er sich trotzdem des Vergehens verantworten.
Trunkenheit im Straßenverkehr in Gauting
Am Samstagabend fiel der Gautinger Polizeistreife ein Fahrradfahrer auf, welcher den Hauptplatz in Gauting überquerte, obwohl die Ampel für ihn längst „rot“ zeigte. Er wurde daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,5 Promille. Aufgrund seines Fehlverhaltens und der unsicheren Fahrweise wurde bei dem 36jährigen eine Blutentnahme durchgeführt und seitens der Polizei eine Anzeige wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr erstattet.
Die erlaubte Promillegrenze beim Führen eines Fahrrades beträgt zwar grundsätzlich 1,6 Promille, da jedoch Ausfallerscheinungen auftraten, muss er sich trotzdem des Vergehens verantworten.