Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Trügerische Beschädigung in Buchendorf
Was zunächst wie eine Sachbeschädigung an einem Pkw in Buchendorf aussah, war tatsächlich ein Verkehrsunfall.
Der Geschädigte hatte am Morgen des 25.11.2017 angezeigt, dass sein Pkw über Nacht beschädigt wurde. Der Außenspiegel war nach vorne gebogen und zwei Scheiben waren verkratzt.
Die Spuren ließen zunächst auf Vandalismus schließen, doch bereits wenige Stunden nach Anzeigenerstattung teilte der Geschädigte selbst mit, dass sich der Verursacher bei ihm gemeldet hat. Der 15-jährige Verursacher aus Buchendorf war nachts mit dem Rad gegen den geparkten Pkw gefahren.
Obwohl gegen den Verursacher Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstattet werden muss, kann dieser nun auf §142/IV StGB bauen, wonach von Strafe abgesehen werden kann, da sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden selbst gemeldet hat.
Trügerische Beschädigung in Buchendorf
Was zunächst wie eine Sachbeschädigung an einem Pkw in Buchendorf aussah, war tatsächlich ein Verkehrsunfall.
Der Geschädigte hatte am Morgen des 25.11.2017 angezeigt, dass sein Pkw über Nacht beschädigt wurde. Der Außenspiegel war nach vorne gebogen und zwei Scheiben waren verkratzt.
Die Spuren ließen zunächst auf Vandalismus schließen, doch bereits wenige Stunden nach Anzeigenerstattung teilte der Geschädigte selbst mit, dass sich der Verursacher bei ihm gemeldet hat. Der 15-jährige Verursacher aus Buchendorf war nachts mit dem Rad gegen den geparkten Pkw gefahren.
Obwohl gegen den Verursacher Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstattet werden muss, kann dieser nun auf §142/IV StGB bauen, wonach von Strafe abgesehen werden kann, da sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden selbst gemeldet hat.
Trügerische Beschädigung in Buchendorf
Was zunächst wie eine Sachbeschädigung an einem Pkw in Buchendorf aussah, war tatsächlich ein Verkehrsunfall.
Der Geschädigte hatte am Morgen des 25.11.2017 angezeigt, dass sein Pkw über Nacht beschädigt wurde. Der Außenspiegel war nach vorne gebogen und zwei Scheiben waren verkratzt.
Die Spuren ließen zunächst auf Vandalismus schließen, doch bereits wenige Stunden nach Anzeigenerstattung teilte der Geschädigte selbst mit, dass sich der Verursacher bei ihm gemeldet hat. Der 15-jährige Verursacher aus Buchendorf war nachts mit dem Rad gegen den geparkten Pkw gefahren.
Obwohl gegen den Verursacher Anzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort erstattet werden muss, kann dieser nun auf §142/IV StGB bauen, wonach von Strafe abgesehen werden kann, da sich der Verursacher innerhalb von 24 Stunden selbst gemeldet hat.