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| von Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Sei schlau – fahr nicht blau!

Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, kommt es gerade während der Faschingszeit zu einer Häufung von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Nicht selten kommt es dabei zu Unfällen mit Verletzten oder gar Toten. Aus diesem Grund werden die Dienststellen im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in den nächsten Wochen ihre Verkehrskontrollen noch verstärken.

Während der Faschingszeit 2015 wurden bei 155 Verkehrsteilnehmern Promillewerte über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten festgestellt. Mit Drogen am Steuer erwischte die Polizei 17 Personen, 67 Führerscheine wurden sichergestellt. Allein in dieser Zeit ereigneten sich 28 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren, wobei 6 Menschen verletzt und ein junger Mann sein Leben lassen musste.

Dieser tödliche Unfall ereignete sich am Samstag, 14.02.15, gegen 06. 00 Uhr Früh, auf der B 13 bei Baar-Ebenhausen, Lkr. Pfaffenhofen/Ilm. Ein junger Mann, der stark alkoholisiert von einem Faschingsball kam, ging zu Fuß auf der Fahrbahn der Bundesstraße und wurde dabei von einem Pkw-Lenker erfasst.

Empfindliche Strafen gibt es für Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500.- Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens 1 Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich.

Die Polizei will Ihnen nicht die Freude am Fasching verderben. Wer feiert, sollte sich aber seiner Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Heimfahrt sorgen.

  • Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen
  • Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück
  • Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
  • Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht den Restalkohol, der sich noch im Blut befinden könnte

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Während der Faschingszeit 2015 wurden bei 155 Verkehrsteilnehmern Promillewerte über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten festgestellt. Mit Drogen am Steuer erwischte die Polizei 17 Personen, 67 Führerscheine wurden sichergestellt. Allein in dieser Zeit ereigneten sich 28 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen waren, wobei 6 Menschen verletzt und ein junger Mann sein Leben lassen musste.

Dieser tödliche Unfall ereignete sich am Samstag, 14.02.15, gegen 06. 00 Uhr Früh, auf der B 13 bei Baar-Ebenhausen, Lkr. Pfaffenhofen/Ilm. Ein junger Mann, der stark alkoholisiert von einem Faschingsball kam, ging zu Fuß auf der Fahrbahn der Bundesstraße und wurde dabei von einem Pkw-Lenker erfasst.

Empfindliche Strafen gibt es für Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500.- Euro, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens 1 Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten „absoluten Fahruntauglichkeit“, liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich.

Die Polizei will Ihnen nicht die Freude am Fasching verderben. Wer feiert, sollte sich aber seiner Verantwortung bewusst sein und für eine sichere Heimfahrt sorgen.

  • Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen
  • Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück
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  • Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht den Restalkohol, der sich noch im Blut befinden könnte

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