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| von Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Schlag gegen Fakeshop-Betreiber

Zentralstelle Cybercrime Bayern und Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck

Zentralstelle Cybercrime Bayern und Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck gelingt Schlag gegen Fakeshop-Betreiber

Bereits Ende April ist den Staatsanwälten der Zentralstelle Cybercrime Bayern und den „Cybercops“ der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck in Zusammenarbeit mit Polizeikräften aus Nordrhein-Westfalen ein großer Erfolg bei der Bekämpfung des organisierten Online-Betrugs gelungen. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann eine Information der Öffentlichkeit erst jetzt erfolgen.

Nach akribischer und technisch anspruchsvoller Ermittlungsarbeit einer eigens für diesen Fall bei der Kripo Fürstenfeldbruck eingerichteten Ermittlungsgruppe - bestehend aus IT-Experten („Cybercops“) und Wirtschaftsspezialisten -  konnten die mutmaßlichen Betreiber mehrerer sogenannter „Fakeshops“ im Internet identifiziert werden. Als „Fakeshops“ werden betrügerische Angebote im Internet bezeichnet, bei denen die Täter Waren gegen Vorkasse zum Kauf anbieten, in der Folge die Vorkasse der getäuschten Kunden vereinnahmen und den Versand der bestellten Waren schuldig bleiben. „Fakeshops“ sind oftmals auf den ersten Blick von seriösen Verkaufsplattformen im Internet kaum zu unterscheiden.

Die Ermittlungsarbeit führte dazu, dass in Nordrhein-Westfalen durch Kräfte der dortigen Polizei drei Objekte durchsucht und drei Personen festgenommen werden konnten. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg hat gegen die Beschuldigten Haftbefehle erlassen. Sie befinden sich in verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten. Die umfangreichen Ermittlungen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in zahlreichen Fällen dauern an. Das Gesetz sieht für den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, mindestens 75 sogenannte Fakeshops im Internet eröffnet zu haben. Sie sollen auf professionell gestalteten Internetseiten überwiegend hochwertige Konsumgüter angeboten haben. Jeweils in dem Glauben an seriöse Kaufangebote bestellten die Geschädigten die angebotenen Gegenstände und überwiesen den verlangten Kaufpreis, ohne jedoch tatsächlich Waren zu erhalten. Im Rahmen der Ermittlungen wurden rund 100 falsche Personen- und Adressdaten bekannt, die von den Beschuldigten für den Betrieb der „Fakeshops“ und zudem für eigene betrügerische Bestellungen im Internet verwendet worden sein sollen. Hinzu kommen 47 Bankkonten, die unter falschen Personalien eröffnet wurden. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnte zudem eine Vielzahl gefälschter Ausweisdokumente sichergestellt werden.

Die Schadenssumme liegt nach derzeitigem Ermittlungsstand bei mindestens 220.000 EUR. Es konnten 500 Geschädigte im In- und Ausland ermittelt werden, 400 davon haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Die „Fakeshops“ konnten von den Ermittlern vom Netz genommen werden.

Mit dem erfolgreichen Zugriff zeigt sich einmal mehr, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Durch die Arbeit spezialisierter Staatsanwälte und Polizeikräfte können auch solche Täter überführt werden, die meinen, sich in der Anonymität des Internets sicher zu bewegen.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.

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Schlag gegen Fakeshop-Betreiber

Zentralstelle Cybercrime Bayern und Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck

Zentralstelle Cybercrime Bayern und Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck gelingt Schlag gegen Fakeshop-Betreiber

Bereits Ende April ist den Staatsanwälten der Zentralstelle Cybercrime Bayern und den „Cybercops“ der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck in Zusammenarbeit mit Polizeikräften aus Nordrhein-Westfalen ein großer Erfolg bei der Bekämpfung des organisierten Online-Betrugs gelungen. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann eine Information der Öffentlichkeit erst jetzt erfolgen.

Nach akribischer und technisch anspruchsvoller Ermittlungsarbeit einer eigens für diesen Fall bei der Kripo Fürstenfeldbruck eingerichteten Ermittlungsgruppe - bestehend aus IT-Experten („Cybercops“) und Wirtschaftsspezialisten -  konnten die mutmaßlichen Betreiber mehrerer sogenannter „Fakeshops“ im Internet identifiziert werden. Als „Fakeshops“ werden betrügerische Angebote im Internet bezeichnet, bei denen die Täter Waren gegen Vorkasse zum Kauf anbieten, in der Folge die Vorkasse der getäuschten Kunden vereinnahmen und den Versand der bestellten Waren schuldig bleiben. „Fakeshops“ sind oftmals auf den ersten Blick von seriösen Verkaufsplattformen im Internet kaum zu unterscheiden.

Die Ermittlungsarbeit führte dazu, dass in Nordrhein-Westfalen durch Kräfte der dortigen Polizei drei Objekte durchsucht und drei Personen festgenommen werden konnten. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bamberg hat gegen die Beschuldigten Haftbefehle erlassen. Sie befinden sich in verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten. Die umfangreichen Ermittlungen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in zahlreichen Fällen dauern an. Das Gesetz sieht für den gewerbs- und bandenmäßigen Betrug eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, mindestens 75 sogenannte Fakeshops im Internet eröffnet zu haben. Sie sollen auf professionell gestalteten Internetseiten überwiegend hochwertige Konsumgüter angeboten haben. Jeweils in dem Glauben an seriöse Kaufangebote bestellten die Geschädigten die angebotenen Gegenstände und überwiesen den verlangten Kaufpreis, ohne jedoch tatsächlich Waren zu erhalten. Im Rahmen der Ermittlungen wurden rund 100 falsche Personen- und Adressdaten bekannt, die von den Beschuldigten für den Betrieb der „Fakeshops“ und zudem für eigene betrügerische Bestellungen im Internet verwendet worden sein sollen. Hinzu kommen 47 Bankkonten, die unter falschen Personalien eröffnet wurden. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnte zudem eine Vielzahl gefälschter Ausweisdokumente sichergestellt werden.

Die Schadenssumme liegt nach derzeitigem Ermittlungsstand bei mindestens 220.000 EUR. Es konnten 500 Geschädigte im In- und Ausland ermittelt werden, 400 davon haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Die „Fakeshops“ konnten von den Ermittlern vom Netz genommen werden.

Mit dem erfolgreichen Zugriff zeigt sich einmal mehr, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Durch die Arbeit spezialisierter Staatsanwälte und Polizeikräfte können auch solche Täter überführt werden, die meinen, sich in der Anonymität des Internets sicher zu bewegen.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.

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