Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Neues Versicherungsjahr
Wer es versäumt hat, für sein Mofa oder Kleinkraftrad die Versicherung zu verlängern und ein neues (mit grünen Zahlen und Buchstaben) Versicherungskennzeichen zu beantragen, muss seit dem 1. März mit einer Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen, wenn er von der Polizei kontrolliert wird. Außerdem besteht bei einem Verkehrsunfall kein Versicherungsschutz.
So geschah es einem 47-jährigen Stockdorfer. Er hatte am Samstagmorgen mit seinem Kleinkraftrad, an welchem ein abgelaufenes blaues Versicherungskennzeichen angebracht war, die Pentenrieder Straße, in Krailling, befahren.
Bei einer Verkehrskontrolle konnte der Fahrzeugführer keinen aktuellen Versicherungsnachweis vorweisen. Er musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Eine Strafanzeige wurde erstellt.
Neues Versicherungsjahr
Wer es versäumt hat, für sein Mofa oder Kleinkraftrad die Versicherung zu verlängern und ein neues (mit grünen Zahlen und Buchstaben) Versicherungskennzeichen zu beantragen, muss seit dem 1. März mit einer Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen, wenn er von der Polizei kontrolliert wird. Außerdem besteht bei einem Verkehrsunfall kein Versicherungsschutz.
So geschah es einem 47-jährigen Stockdorfer. Er hatte am Samstagmorgen mit seinem Kleinkraftrad, an welchem ein abgelaufenes blaues Versicherungskennzeichen angebracht war, die Pentenrieder Straße, in Krailling, befahren.
Bei einer Verkehrskontrolle konnte der Fahrzeugführer keinen aktuellen Versicherungsnachweis vorweisen. Er musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Eine Strafanzeige wurde erstellt.
Neues Versicherungsjahr
Wer es versäumt hat, für sein Mofa oder Kleinkraftrad die Versicherung zu verlängern und ein neues (mit grünen Zahlen und Buchstaben) Versicherungskennzeichen zu beantragen, muss seit dem 1. März mit einer Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen, wenn er von der Polizei kontrolliert wird. Außerdem besteht bei einem Verkehrsunfall kein Versicherungsschutz.
So geschah es einem 47-jährigen Stockdorfer. Er hatte am Samstagmorgen mit seinem Kleinkraftrad, an welchem ein abgelaufenes blaues Versicherungskennzeichen angebracht war, die Pentenrieder Straße, in Krailling, befahren.
Bei einer Verkehrskontrolle konnte der Fahrzeugführer keinen aktuellen Versicherungsnachweis vorweisen. Er musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Eine Strafanzeige wurde erstellt.