Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März
Ab dem 01. März beginnt das „neue Versicherungsjahr“ für Mofas und Kleinkrafträder. Als Nachweis über einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag erhalten die Besitzer dieser Fahrzeuge von ihrer Versicherung das neue Versicherungskennzeichen. Dieses ist an der in grüner Schriftfarbe aufgedruckten Zahlen- und Buchstabenkombination zu erkennen. Das vorhergehende (blaue) Versicherungskennzeichen verliert mit Ablauf des 29.02.2016 seine Gültigkeit.
Wer im März 2016 mit seinem Mofa oder Kleinkraftrad auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt und keinen gültigen Versicherungsvertrag nachweisen kann, riskiert eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz, zumal im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz besteht.
Dies gilt auch für die Führer von motorisierten Krankenfahrstühlen und vierrädrigen Lichtkraftfahrzeugen.
Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März
Ab dem 01. März beginnt das „neue Versicherungsjahr“ für Mofas und Kleinkrafträder. Als Nachweis über einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag erhalten die Besitzer dieser Fahrzeuge von ihrer Versicherung das neue Versicherungskennzeichen. Dieses ist an der in grüner Schriftfarbe aufgedruckten Zahlen- und Buchstabenkombination zu erkennen. Das vorhergehende (blaue) Versicherungskennzeichen verliert mit Ablauf des 29.02.2016 seine Gültigkeit.
Wer im März 2016 mit seinem Mofa oder Kleinkraftrad auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt und keinen gültigen Versicherungsvertrag nachweisen kann, riskiert eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz, zumal im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz besteht.
Dies gilt auch für die Führer von motorisierten Krankenfahrstühlen und vierrädrigen Lichtkraftfahrzeugen.
Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März
Ab dem 01. März beginnt das „neue Versicherungsjahr“ für Mofas und Kleinkrafträder. Als Nachweis über einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag erhalten die Besitzer dieser Fahrzeuge von ihrer Versicherung das neue Versicherungskennzeichen. Dieses ist an der in grüner Schriftfarbe aufgedruckten Zahlen- und Buchstabenkombination zu erkennen. Das vorhergehende (blaue) Versicherungskennzeichen verliert mit Ablauf des 29.02.2016 seine Gültigkeit.
Wer im März 2016 mit seinem Mofa oder Kleinkraftrad auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt und keinen gültigen Versicherungsvertrag nachweisen kann, riskiert eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz, zumal im Falle eines Unfalls kein Versicherungsschutz besteht.
Dies gilt auch für die Führer von motorisierten Krankenfahrstühlen und vierrädrigen Lichtkraftfahrzeugen.