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| von Polizei Planegg

Mehrere Verkehrsdelikte im Würmtal

Auch im Bereich der Polizeiinspektion 46 fanden zum Faschingskehraus einige Kontrollen statt. Hierbei wurden mehrere Verstöße festgestellt.

In Planegg befuhr ein 25jähriger Kosovare die Georgenstraße. Bei der polizeilichen Kontrolle konnte er nur einen kosovarischen Führerschein vorweisen, obwohl er bereits länger im Bundesgebiet wohnhaft ist. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

Bei einem 29jährigen rumänischen Kraftfahrer, der in der Planegger Straße in Gräfelfing kontrolliert wurde, stellten die Beamten fest, dass der Pkw in Rumänien zugelassen war, obwohl der Fahrer seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte. Zudem zeigte der Rumäne auch noch drogentypische Auffälligkeiten. Neben der Anzeige wegen der nicht entrichteten Kfz-Steuer kommt noch eine weitere wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss hinzu.

Kurz vor Mitternacht schließlich befuhr eine 39jährige Planeggerin die Forstenrieder Straße in Neuried. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrerin aufgrund Alkoholeinflusses nicht mehr fahrtüchtig war. Die Polizeibeamten stellten den Führerschein sicher und ordneten eine Blutentnahme an. Auch hier folgt natürlich eine Anzeige – wegen Trunkenheit im Verkehr.

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In Planegg befuhr ein 25jähriger Kosovare die Georgenstraße. Bei der polizeilichen Kontrolle konnte er nur einen kosovarischen Führerschein vorweisen, obwohl er bereits länger im Bundesgebiet wohnhaft ist. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

Bei einem 29jährigen rumänischen Kraftfahrer, der in der Planegger Straße in Gräfelfing kontrolliert wurde, stellten die Beamten fest, dass der Pkw in Rumänien zugelassen war, obwohl der Fahrer seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte. Zudem zeigte der Rumäne auch noch drogentypische Auffälligkeiten. Neben der Anzeige wegen der nicht entrichteten Kfz-Steuer kommt noch eine weitere wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss hinzu.

Kurz vor Mitternacht schließlich befuhr eine 39jährige Planeggerin die Forstenrieder Straße in Neuried. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Fahrerin aufgrund Alkoholeinflusses nicht mehr fahrtüchtig war. Die Polizeibeamten stellten den Führerschein sicher und ordneten eine Blutentnahme an. Auch hier folgt natürlich eine Anzeige – wegen Trunkenheit im Verkehr.

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