Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Kleinkraftrad „frisiert“
Mit erheblich höherer Geschwindigkeit als den für Kleinkrafträder erlaubten 40 km/h fuhr ein 32.jähriger Münchner am frühen Donnerstagmorgen auf seinem Roller durch die Würmtalstraße, wo er einer Polizeistreife auffiel.
Die Beamten waren kurz nach Mitternacht auf den Rollerfahrer aufmerksam geworden, der mit über 80 km/h in Richtung München unterwegs war. Da an seinem Fahrzeug lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht war, schöpften die Beamten verdacht und nahmen die Verfolgung auf.
In München konnte die Streife den 32-Jährigen dann stoppen und stellten ihn zur Rede. Der Münchner gab sogleich auch zu, dass er an seinem Roller Veränderungen vorgenommen hatte, die das Gefährt wesentlich schneller machten. Der Roller wurde von den Beamten daraufhin sichergestellt und abgeschleppt.
Neben einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung hat sich der Mann auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten, da er zum Führen seines „auffrisierten“ Rollers den Motorradführerschein benötigt hätte, den er natürlich nicht besaß.
Kleinkraftrad „frisiert“
Mit erheblich höherer Geschwindigkeit als den für Kleinkrafträder erlaubten 40 km/h fuhr ein 32.jähriger Münchner am frühen Donnerstagmorgen auf seinem Roller durch die Würmtalstraße, wo er einer Polizeistreife auffiel.
Die Beamten waren kurz nach Mitternacht auf den Rollerfahrer aufmerksam geworden, der mit über 80 km/h in Richtung München unterwegs war. Da an seinem Fahrzeug lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht war, schöpften die Beamten verdacht und nahmen die Verfolgung auf.
In München konnte die Streife den 32-Jährigen dann stoppen und stellten ihn zur Rede. Der Münchner gab sogleich auch zu, dass er an seinem Roller Veränderungen vorgenommen hatte, die das Gefährt wesentlich schneller machten. Der Roller wurde von den Beamten daraufhin sichergestellt und abgeschleppt.
Neben einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung hat sich der Mann auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten, da er zum Führen seines „auffrisierten“ Rollers den Motorradführerschein benötigt hätte, den er natürlich nicht besaß.
Kleinkraftrad „frisiert“
Mit erheblich höherer Geschwindigkeit als den für Kleinkrafträder erlaubten 40 km/h fuhr ein 32.jähriger Münchner am frühen Donnerstagmorgen auf seinem Roller durch die Würmtalstraße, wo er einer Polizeistreife auffiel.
Die Beamten waren kurz nach Mitternacht auf den Rollerfahrer aufmerksam geworden, der mit über 80 km/h in Richtung München unterwegs war. Da an seinem Fahrzeug lediglich ein Versicherungskennzeichen angebracht war, schöpften die Beamten verdacht und nahmen die Verfolgung auf.
In München konnte die Streife den 32-Jährigen dann stoppen und stellten ihn zur Rede. Der Münchner gab sogleich auch zu, dass er an seinem Roller Veränderungen vorgenommen hatte, die das Gefährt wesentlich schneller machten. Der Roller wurde von den Beamten daraufhin sichergestellt und abgeschleppt.
Neben einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Abgabenordnung hat sich der Mann auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten, da er zum Führen seines „auffrisierten“ Rollers den Motorradführerschein benötigt hätte, den er natürlich nicht besaß.