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| von Polizeipräsidium Oberbayern Nord

22 Anrufe von falschen Polizeibeamten am Wochenende

Trickbetrüger haben keinen Erfolg

Erneut sind Trickbetrüger mit der perfiden Masche, sich als vermeintliche Polizeibeamte auszugeben, aufgetreten. Allerdings ohne Erfolg.

Allein am Samstag und Sonntag wurden bei der Polizei in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Starnberg und Dachau insgesamt 22 Anrufe falscher Polizeibeamter bekannt. Die Vorgehensweise entsprach dabei der mittlerweile bestens bekannten Masche: Am Telefon gaben sich die Betrüger als vermeintliche Polizeibeamte der Kriminalpolizei aus und versuchten die Opfer nach persönlichen Lebens- und Vermögensverhältnissen auszufragen.

Ziel der Täter war es Bargeld und Wertgegenstände zu erbeuten. Zudem wurde oft auch die Telefonnummer 110 auf dem Display angezeigt. Alle Angerufenen erkannten jedoch die Betrugsmasche und beendeten das Gespräch, so dass es zu keinem Vermögensschaden kam.

Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck rät:

  • Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen

  • Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben

  • Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein

  • Im Telefondisplay angezeigte Nummern können technisch manipuliert werden und sind kein Beleg für den tatsächlichen Anruf eines Polizeibeamten – die Polizei ruft Sie nicht unter der Notrufnummer 110 an

  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter

  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung

  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis

  • Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer;
    in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110

  • Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen wirklich notwendig ist

  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel selbst bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt
    Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der verschlossenen Tür warten

  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen

  • Die Polizei wird Sie niemals um die Aushändigung von Geldbeträgen oder Wertgegenständen bitten

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Allein am Samstag und Sonntag wurden bei der Polizei in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Starnberg und Dachau insgesamt 22 Anrufe falscher Polizeibeamter bekannt. Die Vorgehensweise entsprach dabei der mittlerweile bestens bekannten Masche: Am Telefon gaben sich die Betrüger als vermeintliche Polizeibeamte der Kriminalpolizei aus und versuchten die Opfer nach persönlichen Lebens- und Vermögensverhältnissen auszufragen.

Ziel der Täter war es Bargeld und Wertgegenstände zu erbeuten. Zudem wurde oft auch die Telefonnummer 110 auf dem Display angezeigt. Alle Angerufenen erkannten jedoch die Betrugsmasche und beendeten das Gespräch, so dass es zu keinem Vermögensschaden kam.

Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck rät:

  • Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen

  • Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben

  • Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein

  • Im Telefondisplay angezeigte Nummern können technisch manipuliert werden und sind kein Beleg für den tatsächlichen Anruf eines Polizeibeamten – die Polizei ruft Sie nicht unter der Notrufnummer 110 an

  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter

  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung

  • Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis

  • Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer;
    in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110

  • Prüfen Sie, ob ein Eintrag Ihrer Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen wirklich notwendig ist

  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel selbst bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt
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  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen

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