Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Hundebiss in Neuried
Ein 78-jähriger Münchner stand bei seinem Fahrzeug auf einem der Ausflugsparkplätze auf der Kreisstraße zwischen Neuried und Gauting, als er unerwartet von zwei Hunden einer 38-jährigen Planeggerin angegriffen wurde. Diese fügten ihm Bisswunden am Oberschenkel und an der Hand zu. Der Herr musste sich durch Fußtritte wehren, bis die Hundehalterin ihre beiden Hunde unter Kontrolle brachte. Da der Geschädigte Medikamente zur Blutverdünnung einnehmen muss, erhielt die Angelegenheit eine erhöhte Brisanz, er musste genäht werden.
Die verantwortliche Hundeführerin wies sich mit ihrem Ausweis aus. Es erwartet sie neben zivilrechtlicher Forderungen auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, da sie ihre Hunde hätte zurückhalten beziehungsweise anleinen müssen.
Hundebiss in Neuried
Ein 78-jähriger Münchner stand bei seinem Fahrzeug auf einem der Ausflugsparkplätze auf der Kreisstraße zwischen Neuried und Gauting, als er unerwartet von zwei Hunden einer 38-jährigen Planeggerin angegriffen wurde. Diese fügten ihm Bisswunden am Oberschenkel und an der Hand zu. Der Herr musste sich durch Fußtritte wehren, bis die Hundehalterin ihre beiden Hunde unter Kontrolle brachte. Da der Geschädigte Medikamente zur Blutverdünnung einnehmen muss, erhielt die Angelegenheit eine erhöhte Brisanz, er musste genäht werden.
Die verantwortliche Hundeführerin wies sich mit ihrem Ausweis aus. Es erwartet sie neben zivilrechtlicher Forderungen auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, da sie ihre Hunde hätte zurückhalten beziehungsweise anleinen müssen.
Hundebiss in Neuried
Ein 78-jähriger Münchner stand bei seinem Fahrzeug auf einem der Ausflugsparkplätze auf der Kreisstraße zwischen Neuried und Gauting, als er unerwartet von zwei Hunden einer 38-jährigen Planeggerin angegriffen wurde. Diese fügten ihm Bisswunden am Oberschenkel und an der Hand zu. Der Herr musste sich durch Fußtritte wehren, bis die Hundehalterin ihre beiden Hunde unter Kontrolle brachte. Da der Geschädigte Medikamente zur Blutverdünnung einnehmen muss, erhielt die Angelegenheit eine erhöhte Brisanz, er musste genäht werden.
Die verantwortliche Hundeführerin wies sich mit ihrem Ausweis aus. Es erwartet sie neben zivilrechtlicher Forderungen auch eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, da sie ihre Hunde hätte zurückhalten beziehungsweise anleinen müssen.