Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Hund in Neuried geschlagen
Am Dienstagnachmittag wurde die Polizei Planegg durch Zeugen zu einem Streit zwischen einem 15-jährigen Münchner und einer 18-jährigen Münchnerin gerufen.
Die beiden gingenauf der Alten Forstenrieder Straße mit einem Hund spazieren und gerieten in Streit. Vermutlich um seiner Wut darüber Luft zu machen, schlug der 15-Jährige den Hund mit seiner Hand, was wiederum durch Zeugen beobachtet werden konnte. Der Hund trug augenscheinlich zwar keine Verletzungen davon, trotzdem wurde er durch die Beamten in Obhut genommen und der Besitzerin zurück gebracht.
Den 15-Jährigen erwartet eine Anzeige aufgrund des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz.
Hund in Neuried geschlagen
Am Dienstagnachmittag wurde die Polizei Planegg durch Zeugen zu einem Streit zwischen einem 15-jährigen Münchner und einer 18-jährigen Münchnerin gerufen.
Die beiden gingenauf der Alten Forstenrieder Straße mit einem Hund spazieren und gerieten in Streit. Vermutlich um seiner Wut darüber Luft zu machen, schlug der 15-Jährige den Hund mit seiner Hand, was wiederum durch Zeugen beobachtet werden konnte. Der Hund trug augenscheinlich zwar keine Verletzungen davon, trotzdem wurde er durch die Beamten in Obhut genommen und der Besitzerin zurück gebracht.
Den 15-Jährigen erwartet eine Anzeige aufgrund des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz.
Hund in Neuried geschlagen
Am Dienstagnachmittag wurde die Polizei Planegg durch Zeugen zu einem Streit zwischen einem 15-jährigen Münchner und einer 18-jährigen Münchnerin gerufen.
Die beiden gingenauf der Alten Forstenrieder Straße mit einem Hund spazieren und gerieten in Streit. Vermutlich um seiner Wut darüber Luft zu machen, schlug der 15-Jährige den Hund mit seiner Hand, was wiederum durch Zeugen beobachtet werden konnte. Der Hund trug augenscheinlich zwar keine Verletzungen davon, trotzdem wurde er durch die Beamten in Obhut genommen und der Besitzerin zurück gebracht.
Den 15-Jährigen erwartet eine Anzeige aufgrund des Vergehens gegen das Tierschutzgesetz.