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| von Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Falscher Amtsgerichtsmitarbeiter betrügt 64-Jährigen

Warnung der Polizei

Getarnt als angeblicher Amtsgerichtsmitarbeiter, gelang es einem Betrüger von einem 64-Jährigen einen fünfstelligen Geldbetrag zu ergaunern.

Letzte Woche erhielt der Geschädigte den Anruf eines angeblichen Mitarbeiters des Amtsgerichtes Stuttgart. Der Betrüger spiegelte ihm vor, dass gegen ihn eine Pfändung vorliegen würde und er einen fünfstelligen Betrag überweisen müsse, um diese abzuwenden. Die Zahlungsabwicklung übernahm ein fingierter Rechtsanwalt, der den 64-Jährigen davon überzeugte, das Geld auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen. Dieser Aufforderung kam der Mann nach und überwies den geforderten Geldbetrag.

Die Masche der Betrüger:

Die Vorgehensweise der Anrufer ist äußerst professionell. Zudem sind diese meist sehr sprachgewandt. Sie stellen sich oft als Polizeibeamte oder auch als andere behördliche Vertreter vor. Mit einer erfundenen Geschichte bringen sie die Angerufenen dazu, das von ihnen gewünschte Verhalten zu zeigen. Der Kontakt zwischen den Opfern und den Tätern dauert oft über Stunden an, wobei die Geschädigten ständig unter Druck gesetzt werden. Zum einen wird durch die andauernde Telefonverbindung verhindert, dass die Opfer ihr Verhalten kaum kritisch reflektieren können, zum anderen werden damit auch Kontaktversuche zur Polizei unterbunden. Ziel ist immer, die Übergabe oder Überweisung von Geld oder Wertgegenständen zu erreichen.

Verhaltenstipps der Polizei:

  • Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen!

  • Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!

  • Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!

  • Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – benutzen sie dabei aber nicht die Rückruftaste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!

  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!

  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!

  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen!

  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!

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Warnung der Polizei

Getarnt als angeblicher Amtsgerichtsmitarbeiter, gelang es einem Betrüger von einem 64-Jährigen einen fünfstelligen Geldbetrag zu ergaunern.

Letzte Woche erhielt der Geschädigte den Anruf eines angeblichen Mitarbeiters des Amtsgerichtes Stuttgart. Der Betrüger spiegelte ihm vor, dass gegen ihn eine Pfändung vorliegen würde und er einen fünfstelligen Betrag überweisen müsse, um diese abzuwenden. Die Zahlungsabwicklung übernahm ein fingierter Rechtsanwalt, der den 64-Jährigen davon überzeugte, das Geld auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen. Dieser Aufforderung kam der Mann nach und überwies den geforderten Geldbetrag.

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Die Vorgehensweise der Anrufer ist äußerst professionell. Zudem sind diese meist sehr sprachgewandt. Sie stellen sich oft als Polizeibeamte oder auch als andere behördliche Vertreter vor. Mit einer erfundenen Geschichte bringen sie die Angerufenen dazu, das von ihnen gewünschte Verhalten zu zeigen. Der Kontakt zwischen den Opfern und den Tätern dauert oft über Stunden an, wobei die Geschädigten ständig unter Druck gesetzt werden. Zum einen wird durch die andauernde Telefonverbindung verhindert, dass die Opfer ihr Verhalten kaum kritisch reflektieren können, zum anderen werden damit auch Kontaktversuche zur Polizei unterbunden. Ziel ist immer, die Übergabe oder Überweisung von Geld oder Wertgegenständen zu erreichen.

Verhaltenstipps der Polizei:

  • Seien Sie misstrauisch bei derartigen Anrufen!

  • Beenden sie im Zweifelsfall das Gespräch schnellstmöglich, ohne persönliche Daten bzw. Informationen über vorhandene Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben!

  • Gehen Sie nicht auf Forderungen zur Überweisung oder Übergabe von Geldbeträgen ein!

  • Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei unter einer dem Telefonbuch entnommenen Telefonnummer an, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110 – benutzen sie dabei aber nicht die Rückruftaste, sonst landen Sie möglicherweise wieder bei den Betrügern!

  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung!

  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit: Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen, zum Beispiel Polizisten, den Dienstausweis!

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  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter!

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