Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Fahrt unter Drogeneinfluss in Lochham
Am Kirchenhölzl in Lochham endete gestern die Fahrt eines 22jährigen Italieners mit seinem VW Caddy. Gegen 18.15 Uhr unterzog ihn dort eine Streife der Polizeiinspektion 46 einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Im Lauf der Überprüfung zeigte der 22Jährige deutliche Anzeichen eines vorangegangenen Drogenkonsums. Dies bestätigte dann ein entsprechender Vortest, den der Italiener bereitwillig durchgeführt hatte.
Die Polizeibeamten unterbanden daraufhin die Weiterfahrt. Da der Fahrzeuglenker keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatte, durfte er nach erfolgter Blutentnahme erst dann seines Weges gehen, nachdem er eine Sicherheit in Höhe von mehreren Hundert Euro geleistet hatte.
Fahrt unter Drogeneinfluss in Lochham
Am Kirchenhölzl in Lochham endete gestern die Fahrt eines 22jährigen Italieners mit seinem VW Caddy. Gegen 18.15 Uhr unterzog ihn dort eine Streife der Polizeiinspektion 46 einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Im Lauf der Überprüfung zeigte der 22Jährige deutliche Anzeichen eines vorangegangenen Drogenkonsums. Dies bestätigte dann ein entsprechender Vortest, den der Italiener bereitwillig durchgeführt hatte.
Die Polizeibeamten unterbanden daraufhin die Weiterfahrt. Da der Fahrzeuglenker keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatte, durfte er nach erfolgter Blutentnahme erst dann seines Weges gehen, nachdem er eine Sicherheit in Höhe von mehreren Hundert Euro geleistet hatte.
Fahrt unter Drogeneinfluss in Lochham
Am Kirchenhölzl in Lochham endete gestern die Fahrt eines 22jährigen Italieners mit seinem VW Caddy. Gegen 18.15 Uhr unterzog ihn dort eine Streife der Polizeiinspektion 46 einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Im Lauf der Überprüfung zeigte der 22Jährige deutliche Anzeichen eines vorangegangenen Drogenkonsums. Dies bestätigte dann ein entsprechender Vortest, den der Italiener bereitwillig durchgeführt hatte.
Die Polizeibeamten unterbanden daraufhin die Weiterfahrt. Da der Fahrzeuglenker keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatte, durfte er nach erfolgter Blutentnahme erst dann seines Weges gehen, nachdem er eine Sicherheit in Höhe von mehreren Hundert Euro geleistet hatte.