Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
„Elektro-Boards“ und „Monowheels“ auf öffentlichem Verkehrsgrund verboten
Mit einem sogenannten „Self-balancing two-wheeled Board“ war ein 13-Jähriger am Sonntagnachmittag, dem 21.02.2016, auf dem Radweg beim Kreisverkehr an der Rottenbucher und Lochhamer Straße in Gräfelfing unterwegs. Eine Streife der Polizei stoppte den Jungen gegen 16.30 Uhr und verhinderte eine Weiterfahrt, da die Benutzung dieser elektrischen Boards auf öffentlichem Verkehrsgrund verboten ist.
Das Fahrzeug besteht aus einem quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Board mit Trittflächen, an dem sich rechts und links je ein mit Elektromotor betriebenes Rad befindet, ähnlich einem „Segway“, jedoch wesentlich kleiner und ohne Haltestange. Das Gefährt lässt sich durch Gewichtsverlagerung beschleunigen und steuern.
Da die Fahrzeuge mit Elektromotor angetrieben werden, handelt es sich um Kraftfahrzeuge, mit denen Geschwindigkeiten im zweistelligen km/h-Bereich erreicht werden können. Somit bedürfte es zum Führen auf öffentlichem Verkehrsgrund eigentlich einer Fahrerlaubnis. Allerdings sind diese Kraftfahrzeuge - im Gegensatz zu den Segways - weder betrieberlaubnis- noch zulassungsfähig und dürfen demnach auf öffentlichem Verkehrsgrund - selbst mit entsprechender Fahrerlaubnis - überhaupt nicht gefahren werden. Diese elektrisch betriebenen Fahrzeuge gibt es auch als „Monowheels“, einem Einzelrad mit seitlich montierten Trittflächen.
Wer mit diesen Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt und von der Polizei erwischt wird, riskiert eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Abgesehen davon bestehen durch einen Kontrollverlust über das Gefährt erhebliche Verletzungsrisiken sowohl für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer, vor allem für Fußgänger und Radfahrer.
„Elektro-Boards“ und „Monowheels“ auf öffentlichem Verkehrsgrund verboten
Mit einem sogenannten „Self-balancing two-wheeled Board“ war ein 13-Jähriger am Sonntagnachmittag, dem 21.02.2016, auf dem Radweg beim Kreisverkehr an der Rottenbucher und Lochhamer Straße in Gräfelfing unterwegs. Eine Streife der Polizei stoppte den Jungen gegen 16.30 Uhr und verhinderte eine Weiterfahrt, da die Benutzung dieser elektrischen Boards auf öffentlichem Verkehrsgrund verboten ist.
Das Fahrzeug besteht aus einem quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Board mit Trittflächen, an dem sich rechts und links je ein mit Elektromotor betriebenes Rad befindet, ähnlich einem „Segway“, jedoch wesentlich kleiner und ohne Haltestange. Das Gefährt lässt sich durch Gewichtsverlagerung beschleunigen und steuern.
Da die Fahrzeuge mit Elektromotor angetrieben werden, handelt es sich um Kraftfahrzeuge, mit denen Geschwindigkeiten im zweistelligen km/h-Bereich erreicht werden können. Somit bedürfte es zum Führen auf öffentlichem Verkehrsgrund eigentlich einer Fahrerlaubnis. Allerdings sind diese Kraftfahrzeuge - im Gegensatz zu den Segways - weder betrieberlaubnis- noch zulassungsfähig und dürfen demnach auf öffentlichem Verkehrsgrund - selbst mit entsprechender Fahrerlaubnis - überhaupt nicht gefahren werden. Diese elektrisch betriebenen Fahrzeuge gibt es auch als „Monowheels“, einem Einzelrad mit seitlich montierten Trittflächen.
Wer mit diesen Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt und von der Polizei erwischt wird, riskiert eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Abgesehen davon bestehen durch einen Kontrollverlust über das Gefährt erhebliche Verletzungsrisiken sowohl für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer, vor allem für Fußgänger und Radfahrer.
„Elektro-Boards“ und „Monowheels“ auf öffentlichem Verkehrsgrund verboten
Mit einem sogenannten „Self-balancing two-wheeled Board“ war ein 13-Jähriger am Sonntagnachmittag, dem 21.02.2016, auf dem Radweg beim Kreisverkehr an der Rottenbucher und Lochhamer Straße in Gräfelfing unterwegs. Eine Streife der Polizei stoppte den Jungen gegen 16.30 Uhr und verhinderte eine Weiterfahrt, da die Benutzung dieser elektrischen Boards auf öffentlichem Verkehrsgrund verboten ist.
Das Fahrzeug besteht aus einem quer zur Fahrtrichtung verlaufenden Board mit Trittflächen, an dem sich rechts und links je ein mit Elektromotor betriebenes Rad befindet, ähnlich einem „Segway“, jedoch wesentlich kleiner und ohne Haltestange. Das Gefährt lässt sich durch Gewichtsverlagerung beschleunigen und steuern.
Da die Fahrzeuge mit Elektromotor angetrieben werden, handelt es sich um Kraftfahrzeuge, mit denen Geschwindigkeiten im zweistelligen km/h-Bereich erreicht werden können. Somit bedürfte es zum Führen auf öffentlichem Verkehrsgrund eigentlich einer Fahrerlaubnis. Allerdings sind diese Kraftfahrzeuge - im Gegensatz zu den Segways - weder betrieberlaubnis- noch zulassungsfähig und dürfen demnach auf öffentlichem Verkehrsgrund - selbst mit entsprechender Fahrerlaubnis - überhaupt nicht gefahren werden. Diese elektrisch betriebenen Fahrzeuge gibt es auch als „Monowheels“, einem Einzelrad mit seitlich montierten Trittflächen.
Wer mit diesen Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund fährt und von der Polizei erwischt wird, riskiert eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Abgesehen davon bestehen durch einen Kontrollverlust über das Gefährt erhebliche Verletzungsrisiken sowohl für den Fahrer selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer, vor allem für Fußgänger und Radfahrer.