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| von Polizeipräsidium München

Ausübung der verbotenen Prostitution; mehrere Festnahmen

Ab dem Frühjahr 2016 gingen bei der Polizei mehrere Mitteilungen durch Anwohner im Heimgartenweg ein, dass sich mitten im Wohngebiet der kleinen Gemeinde Neuried ein Bordellbetrieb etabliert hätte. Dort hatten polnische Staatsangehörige ein freistehendes Einfamilienhaus angemietet und den Nachbarn fielen rege Besuche durch wechselnde Männer auf. Eine 34-jährige Polin und ihr 34-jähriger Lebensgefährte hatten das Objekt offiziell für die Beherbergung von Arbeitern ihres Bauunternehmens aus der polnischen Heimat angemietet.

Tatsächlich aber wurden in dem Einfamilienhaus mehrere polnische Frauen einquartiert und die Räumlichkeiten zu Arbeitszimmern für die Prostitutionsausübung umgebaut. Laut Beschwerden der Nachbarn fand die Ausübung der Prostitution so offensichtlich statt, dass diese aus den angrenzenden Häusern beobachtet werden konnte.

Am Dienstag, 05.07.2016, fanden dann Durchsuchungen in dem Objekt sowie in den Wohnungen der Beschuldigten statt. Vor Ort bestätigten sich die Vermutungen, dass das Anwesen bereits in großen Teilen zu einem Bordellbetrieb umgebaut worden ist. Im Rahmen der Vernehmungen ergaben sich hinreichende Verdachtsmomente bezüglich einer vorliegenden Zuhälterei durch die 34-Jährige Polin.

Bei der Durchsuchung konnte Bargeld, das aus den Einnahmen der Prostitutionstätigkeit stammt, beschlagnahmt werden. Die 34-jährige Zuhälterin sowie die angetroffenen Prostituierten im Alter von 40, 54 und 55 Jahren, ebenfalls aus Polen, wurden vorläufig festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.

Die Ermittlungen dauern noch an.

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Tatsächlich aber wurden in dem Einfamilienhaus mehrere polnische Frauen einquartiert und die Räumlichkeiten zu Arbeitszimmern für die Prostitutionsausübung umgebaut. Laut Beschwerden der Nachbarn fand die Ausübung der Prostitution so offensichtlich statt, dass diese aus den angrenzenden Häusern beobachtet werden konnte.

Am Dienstag, 05.07.2016, fanden dann Durchsuchungen in dem Objekt sowie in den Wohnungen der Beschuldigten statt. Vor Ort bestätigten sich die Vermutungen, dass das Anwesen bereits in großen Teilen zu einem Bordellbetrieb umgebaut worden ist. Im Rahmen der Vernehmungen ergaben sich hinreichende Verdachtsmomente bezüglich einer vorliegenden Zuhälterei durch die 34-Jährige Polin.

Bei der Durchsuchung konnte Bargeld, das aus den Einnahmen der Prostitutionstätigkeit stammt, beschlagnahmt werden. Die 34-jährige Zuhälterin sowie die angetroffenen Prostituierten im Alter von 40, 54 und 55 Jahren, ebenfalls aus Polen, wurden vorläufig festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.

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