Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Alkoholisiert am Steuer in Gräfelfing
Einen alkoholisierten Verkehrsteilnehmer musste die Polizei am Sonntagmorgen, den 30.07.2017, aus dem Verkehr ziehen.
Gegen 07:30 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Planegger Polizei den Fahrer eines Mercedes, den die Beamten in der Pasinger Straße, in Gräfelfing, angehalten hatten. Im Gespräch mit dem 30-jährigen Mann aus München stellten die Beamten fest, dass der Herr offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand.
Ein vorläufiger Alkoholtest, der mit über 0,7 Promille positiv ausfiel, bestätigte den Verdacht. Dem Münchner wurde die Weiterfahrt mit seinem Fahrzeug untersagt. Zudem erhält er eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Alkoholisiert am Steuer in Gräfelfing
Einen alkoholisierten Verkehrsteilnehmer musste die Polizei am Sonntagmorgen, den 30.07.2017, aus dem Verkehr ziehen.
Gegen 07:30 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Planegger Polizei den Fahrer eines Mercedes, den die Beamten in der Pasinger Straße, in Gräfelfing, angehalten hatten. Im Gespräch mit dem 30-jährigen Mann aus München stellten die Beamten fest, dass der Herr offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand.
Ein vorläufiger Alkoholtest, der mit über 0,7 Promille positiv ausfiel, bestätigte den Verdacht. Dem Münchner wurde die Weiterfahrt mit seinem Fahrzeug untersagt. Zudem erhält er eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Alkoholisiert am Steuer in Gräfelfing
Einen alkoholisierten Verkehrsteilnehmer musste die Polizei am Sonntagmorgen, den 30.07.2017, aus dem Verkehr ziehen.
Gegen 07:30 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung der Planegger Polizei den Fahrer eines Mercedes, den die Beamten in der Pasinger Straße, in Gräfelfing, angehalten hatten. Im Gespräch mit dem 30-jährigen Mann aus München stellten die Beamten fest, dass der Herr offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand.
Ein vorläufiger Alkoholtest, der mit über 0,7 Promille positiv ausfiel, bestätigte den Verdacht. Dem Münchner wurde die Weiterfahrt mit seinem Fahrzeug untersagt. Zudem erhält er eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz.