Polizeiberichte aus dem Würmtal - Archiv
Alkoholisiert am Steuer
Fahranfänger sollten möglichst auf jeglichen Alkoholkonsum verzichten, wenn sie sich hinters Steuer von Kraftfahrzeugen setzen wollen; ansonsten drohen schon bei einem Wert von unter 0,5 Promille Alkohol im Blut Fahrverbot und Bußgeld.
Glück hatte hier ein 20-jähriger Auszubildender aus Gauting, der mit seinem Mini am Donnerstagabend, dem 19.01.2017, gegen 22.25 Uhr, in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten war. Die Streife hatte den Fahranfänger in der Bergstraße, in Krailling, angehalten und von ihm einen Alkotest gefordert. Dieser ergab bei den jungen Mann einen Wert von knapp unter 0,2 Promille. Da der Toleranzwert bei 0, 2 Promille liegt, blieben dem 20-Jährigen gerade noch weitere Konsequenzen erspart.
Aber auch mit zunehmendem Alter und zunehmender Fahrpraxis bleibt ein Wert von 0,5 Promille Alkohol im Blut die Grenze zur Ordnungswidrigkeit und ein Wert von 1,1 Promille die absolute Grenze zur Straftat der Trunkenheit im Verkehr.
Letztere überschritt ein 31-jähriger Autofahrer aus Gräfelfing, der von einer Streife am Donnerstagabend, gegen 23.30 Uhr, in Gräfelfing gestoppt worden war. Der vorläufige Alkotest ergab bei dem Autofahrer einen Wert von knapp über 1,1 Promille, weshalb der Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste und sein Führerschein von der Polizei gleich beschlagnahmt wurde.
Der 31-Jährige muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Alkoholisiert am Steuer
Fahranfänger sollten möglichst auf jeglichen Alkoholkonsum verzichten, wenn sie sich hinters Steuer von Kraftfahrzeugen setzen wollen; ansonsten drohen schon bei einem Wert von unter 0,5 Promille Alkohol im Blut Fahrverbot und Bußgeld.
Glück hatte hier ein 20-jähriger Auszubildender aus Gauting, der mit seinem Mini am Donnerstagabend, dem 19.01.2017, gegen 22.25 Uhr, in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten war. Die Streife hatte den Fahranfänger in der Bergstraße, in Krailling, angehalten und von ihm einen Alkotest gefordert. Dieser ergab bei den jungen Mann einen Wert von knapp unter 0,2 Promille. Da der Toleranzwert bei 0, 2 Promille liegt, blieben dem 20-Jährigen gerade noch weitere Konsequenzen erspart.
Aber auch mit zunehmendem Alter und zunehmender Fahrpraxis bleibt ein Wert von 0,5 Promille Alkohol im Blut die Grenze zur Ordnungswidrigkeit und ein Wert von 1,1 Promille die absolute Grenze zur Straftat der Trunkenheit im Verkehr.
Letztere überschritt ein 31-jähriger Autofahrer aus Gräfelfing, der von einer Streife am Donnerstagabend, gegen 23.30 Uhr, in Gräfelfing gestoppt worden war. Der vorläufige Alkotest ergab bei dem Autofahrer einen Wert von knapp über 1,1 Promille, weshalb der Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste und sein Führerschein von der Polizei gleich beschlagnahmt wurde.
Der 31-Jährige muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Alkoholisiert am Steuer
Fahranfänger sollten möglichst auf jeglichen Alkoholkonsum verzichten, wenn sie sich hinters Steuer von Kraftfahrzeugen setzen wollen; ansonsten drohen schon bei einem Wert von unter 0,5 Promille Alkohol im Blut Fahrverbot und Bußgeld.
Glück hatte hier ein 20-jähriger Auszubildender aus Gauting, der mit seinem Mini am Donnerstagabend, dem 19.01.2017, gegen 22.25 Uhr, in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten war. Die Streife hatte den Fahranfänger in der Bergstraße, in Krailling, angehalten und von ihm einen Alkotest gefordert. Dieser ergab bei den jungen Mann einen Wert von knapp unter 0,2 Promille. Da der Toleranzwert bei 0, 2 Promille liegt, blieben dem 20-Jährigen gerade noch weitere Konsequenzen erspart.
Aber auch mit zunehmendem Alter und zunehmender Fahrpraxis bleibt ein Wert von 0,5 Promille Alkohol im Blut die Grenze zur Ordnungswidrigkeit und ein Wert von 1,1 Promille die absolute Grenze zur Straftat der Trunkenheit im Verkehr.
Letztere überschritt ein 31-jähriger Autofahrer aus Gräfelfing, der von einer Streife am Donnerstagabend, gegen 23.30 Uhr, in Gräfelfing gestoppt worden war. Der vorläufige Alkotest ergab bei dem Autofahrer einen Wert von knapp über 1,1 Promille, weshalb der Mann eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste und sein Führerschein von der Polizei gleich beschlagnahmt wurde.
Der 31-Jährige muss mit einer Strafanzeige rechnen.