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| von Redaktion Wuermtal.Net

Zweierlei Maß bei der Münchner Polizei?

Außerordentliche Kreativität der Münchner Polizei bei Kriminalisierung von Anti-Nazi-Protesten
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 6.10.2015

Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 6.10.2015 zur
Beantwortung überlassen.

Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Am Rande der Pegida-Kundgebung am Montag, 5. Oktober, kam es zu einem skurrilen Zwischenfall. Die Polizei nahm die Personalien eines Fotografen auf, gegen ihn wird nun wegen Körperverletzung ermittelt. Der Grund: er habe mit seinem Blitz Pegida-Anmelder Heinz M., gegen den aktuell ein Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung läuft, geblendet.
Einen Foto-Blitz als Körperverletzung einzuordnen erscheint uns außerordentlich kreativ. Leider steht genau dieses Vorgehen in trauriger Kontinuitä zu den letzten Wochen. Aus den Reihen von Pegida kommt es vor der Augen der Polizei regelmäßig zu Angriffen, was jedoch so gut wie nie geahndet wird. Selbst verurteilte Rechtsterroristen können auf den Demos ungestört schalten und walten, weil sich die Kameras und Augen der Einsatzkräfte hauptsächlich auf den Gegenprotest richten. Der wird dann unter absurden Gründen wie diesem kriminalisiert.

Ein außerordentlicher Fall ist der von Paul R. Dieser war nach einer Pegida-Kundgebug im Juli verhaftet worden und saß anschließend zwei Monate in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: er habe eine zu kurze Fahnenstange dabei gehabt (die SZ berichtete: ‚Neun Monate Haft auf Bewährung für Paul R.’, 15.9.). Auf der selben Kundgebung kam es nach Berichten beispielsweise zu einem Pflastersteinwurf aus Reihen von Pegida, über dessen Ahndung bisher nichts bekannt ist.

Hier wird – so scheint uns – mit zweierlei Maß gemessen.“

Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle: Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen.
Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates konnte eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorge-
nommen werden.

Das Polizeipräsidium München hat auf Ihre Fragen wie folgt geantwortet:
Frage 1:
Was genau stellt an einem Fotoblitz eine Körperverletzung dar?
Antwort:
Die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip gem. § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) zur Entgegennahme von Strafanzeigen verpflichtet.
Ein Ermessensspielraum besteht nicht.
Frage 2:
Empfiehlt die Polizei künftig Gegendemonstrierenden, die ja regelmäßig von Einsatzbeamtinnen und -beamten fotografiert werden, nun das Tragen
von Sonnenbrillen auf Anti-Nazi-Demonstrationen?
Antwort:
Während der PEGIDA-Versammlung am 12.10.15 wurden Frau MdL Schulze und Herr StR Krause die auftretenden Konfliktsituationen im Versammlungsgeschehen vor Ort von einem Beamten der Pressestelle des Polizeipräsidiums München persönlich vor Augen geführt und die polizeilichen Maßnahmen erläutert.
Frage 3:
Werden künftig auch Anzeigen von Gegendemonstrantinnen und -demonstranten aufgenommen, die von Einsatzkräften fotografiert wurden, aber
dabei leider keine Sonnenbrille getragen haben?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.
Frage 4:
Die Ermittlungen wegen des Hochhaltens eines Plakats letzte Woche (der Merkur berichtete), die Ahndung von Körperverletzung durch einen Fotoblitz diese Woche: Gibt es bei der Münchner Polizei bereits weitere kreative Vorschläge, wie Anti-Nazi-Demonstranten kriminalisiert werden könnten?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.
Frage 5:
Da den Einsatzbeamtinnen und -beamten auf den Demonstrationen anscheinend langweilig ist: gibt es bereits Überlegungen, wie gelangweilte Einsatzkräfte auf den Pegida-Demonstrationen unterhalten werden könnten? Gibt es vielleicht sogar Bestrebungen künftig den Blick auch auf die anwesenden Rechtsterroristen zu richten und Übergriffe aus Reihen von Pegida zu verhindern?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.
Sollten noch detaillierte Fragen zu den Antworten des Polizeipräsidiums München bestehen, bitten wir Sie, diese direkt an dieses zu richten.

 

Polizei in der Münchner Innenstadt während einer Großdemonstration

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Zweierlei Maß bei der Münchner Polizei?

Außerordentliche Kreativität der Münchner Polizei bei Kriminalisierung von Anti-Nazi-Protesten
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Jutta Koller, Dominik Krause und Oswald Utz
(Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 6.10.2015

Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 6.10.2015 zur
Beantwortung überlassen.

Inhaltlich teilten Sie Folgendes mit:
„Am Rande der Pegida-Kundgebung am Montag, 5. Oktober, kam es zu einem skurrilen Zwischenfall. Die Polizei nahm die Personalien eines Fotografen auf, gegen ihn wird nun wegen Körperverletzung ermittelt. Der Grund: er habe mit seinem Blitz Pegida-Anmelder Heinz M., gegen den aktuell ein Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung läuft, geblendet.
Einen Foto-Blitz als Körperverletzung einzuordnen erscheint uns außerordentlich kreativ. Leider steht genau dieses Vorgehen in trauriger Kontinuitä zu den letzten Wochen. Aus den Reihen von Pegida kommt es vor der Augen der Polizei regelmäßig zu Angriffen, was jedoch so gut wie nie geahndet wird. Selbst verurteilte Rechtsterroristen können auf den Demos ungestört schalten und walten, weil sich die Kameras und Augen der Einsatzkräfte hauptsächlich auf den Gegenprotest richten. Der wird dann unter absurden Gründen wie diesem kriminalisiert.

Ein außerordentlicher Fall ist der von Paul R. Dieser war nach einer Pegida-Kundgebug im Juli verhaftet worden und saß anschließend zwei Monate in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: er habe eine zu kurze Fahnenstange dabei gehabt (die SZ berichtete: ‚Neun Monate Haft auf Bewährung für Paul R.’, 15.9.). Auf der selben Kundgebung kam es nach Berichten beispielsweise zu einem Pflastersteinwurf aus Reihen von Pegida, über dessen Ahndung bisher nichts bekannt ist.

Hier wird – so scheint uns – mit zweierlei Maß gemessen.“

Kreisverwaltungsreferent Dr. Wilfried Blume-Beyerle: Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen ausschließlich Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München fallen.
Mangels eigener Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferates konnte eine Beantwortung Ihrer Fragen nur durch das Polizeipräsidium München vorge-
nommen werden.

Das Polizeipräsidium München hat auf Ihre Fragen wie folgt geantwortet:
Frage 1:
Was genau stellt an einem Fotoblitz eine Körperverletzung dar?
Antwort:
Die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip gem. § 163 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) zur Entgegennahme von Strafanzeigen verpflichtet.
Ein Ermessensspielraum besteht nicht.
Frage 2:
Empfiehlt die Polizei künftig Gegendemonstrierenden, die ja regelmäßig von Einsatzbeamtinnen und -beamten fotografiert werden, nun das Tragen
von Sonnenbrillen auf Anti-Nazi-Demonstrationen?
Antwort:
Während der PEGIDA-Versammlung am 12.10.15 wurden Frau MdL Schulze und Herr StR Krause die auftretenden Konfliktsituationen im Versammlungsgeschehen vor Ort von einem Beamten der Pressestelle des Polizeipräsidiums München persönlich vor Augen geführt und die polizeilichen Maßnahmen erläutert.
Frage 3:
Werden künftig auch Anzeigen von Gegendemonstrantinnen und -demonstranten aufgenommen, die von Einsatzkräften fotografiert wurden, aber
dabei leider keine Sonnenbrille getragen haben?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.
Frage 4:
Die Ermittlungen wegen des Hochhaltens eines Plakats letzte Woche (der Merkur berichtete), die Ahndung von Körperverletzung durch einen Fotoblitz diese Woche: Gibt es bei der Münchner Polizei bereits weitere kreative Vorschläge, wie Anti-Nazi-Demonstranten kriminalisiert werden könnten?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.
Frage 5:
Da den Einsatzbeamtinnen und -beamten auf den Demonstrationen anscheinend langweilig ist: gibt es bereits Überlegungen, wie gelangweilte Einsatzkräfte auf den Pegida-Demonstrationen unterhalten werden könnten? Gibt es vielleicht sogar Bestrebungen künftig den Blick auch auf die anwesenden Rechtsterroristen zu richten und Übergriffe aus Reihen von Pegida zu verhindern?
Antwort:
Wie unter Punkt 2.
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