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| von Gemeinde Planegg

Winterdienst in Planegg

Gehbahnen vor Schnee und Glätte sichern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch Sie tragen Ihren Anteil an sicheren Straßen und Gehwegen im Winter. Neben angepasster Fahrweise und gegenseitige Rücksichtnahme sind Anlieger bzw. Eigentümer verpflichtet, die Gehbahnen vor Schnee und Glätte zu sichern. Im Folgenden heißt dies für die Grundstückseigentümer:

An Werktagen müssen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr die Gehwege von Schnee geräumt werden. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte müssen sie mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (beispielsweise Sand, Splitt etc.) bestreut werden oder das Eis muss beseitigt werden. Bei besonderer Glättegefahr wäre auch das Streuen von Tausalz zulässig.

Diese Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass für diese Arbeiten die Verordnung über ruhestörende Arbeiten nicht gilt. Stellen Sie bitte auch sicher, dass Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte bei der Räumung freigehalten werden.

Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem empfindlichen Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern auch zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen.

Für die überwiegende Anzahl der Fahrbahnen der Straßen innerhalb der Gemeinde erfolgt der Winterdienst im Rahmen der Leistungsfähigkeit durch die Gemeinde Planegg. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Winterdienst zuallererst die Straßen räumt, die der Alltagsverkehr (Busse, PkW, Fußgängerwege) in der Gemeinde  am dringendsten benötigt. Erst wenn diese Arbeiten erledigt sind, kann sich der Winterdienst um kleine Seitenstraßen, Hof- oder Garageneinfahrten kümmern. Das kann – schneefallbedingt – auch mehrere Tage dauern.

Die Gemeinde Planegg bittet Sie deshalb bei einer derartigen Wettersituation wie der aktuellen um Ihr Verständnis.

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An Werktagen müssen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr die Gehwege von Schnee geräumt werden. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte müssen sie mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (beispielsweise Sand, Splitt etc.) bestreut werden oder das Eis muss beseitigt werden. Bei besonderer Glättegefahr wäre auch das Streuen von Tausalz zulässig.

Diese Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass für diese Arbeiten die Verordnung über ruhestörende Arbeiten nicht gilt. Stellen Sie bitte auch sicher, dass Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte bei der Räumung freigehalten werden.

Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem empfindlichen Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern auch zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Anlieger führen.

Für die überwiegende Anzahl der Fahrbahnen der Straßen innerhalb der Gemeinde erfolgt der Winterdienst im Rahmen der Leistungsfähigkeit durch die Gemeinde Planegg. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Winterdienst zuallererst die Straßen räumt, die der Alltagsverkehr (Busse, PkW, Fußgängerwege) in der Gemeinde  am dringendsten benötigt. Erst wenn diese Arbeiten erledigt sind, kann sich der Winterdienst um kleine Seitenstraßen, Hof- oder Garageneinfahrten kümmern. Das kann – schneefallbedingt – auch mehrere Tage dauern.

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