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| von Landkreis Starnberg

Wahl des Ausländerbeirats Landkreis Starnberg

Aufruf zur Abgabe von Wahlvorschlägen

In diesen Tagen bekommen rund 17 000 ausländische Landkreisbürgerinnen und –bürger Post von Landrat Karl Roth. Grund: Im Oktober dieses Jahres findet die Wahl zum Ausländerbeirat des Landkreises Starnberg statt und dafür sucht das Landratsamt nun Kandidaten. „Ich möchte alle ausländischen Bürgerinnen und Bürger ermutigen, dem Landratsamt Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl in den Ausländerbeirat vorzuschlagen“, so Landrat Karl Roth in der Wahlmitteilung.  Die Vorschläge müssen bis spätestens 8. August beim Landratsamt eingegangen sein. 15 Mitglieder ausländischer Nationalität sind für den Ausländerbeirat zu wählen.

Welche Personen wählen dürfen und gewählt werden können, regelt im Einzelnen die Wahlordnung für die Wahl des Ausländerbeirats im Landkreis Starnberg. Wahlberechtigt sind danach ausländische Staatsangehörige, die am Stichtag, den 8. Oktober 2018 achtzehn Jahre alt sind und seit mindestens 8. April 2018 ununterbrochen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg gemeldet sind sowie einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzen, wie beispielsweise EU-Bürger oder ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Gewählt werden können ausländische Staatsangehörige, die am 8. Oktober 2018 das 21. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, seit mindestens einem Jahr ununterbrochen im Landkreis Starnberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, sich ohne fremde Hilfe auf Deutsch verständigen können und einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzen.

Der Ausländerbeirat des Landkreises Starnberg hat eine lange Tradition. Er wurde 1974 gegründet und war damit einer der ersten in Deutschland. Er vertritt die Interessen der ausländischen Staatsangehörigen im Landkreis Starnberg, fördert deren Integration und verfolgt das Ziel, ein von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung getragenes Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen zu fördern. Der Ausländerbeirat unterstützt die ausländischen Staatsangehörigen im Umgang mit Behörden und nimmt sich vor allem der sozialen, schulischen und kulturellen Belange der ausländischen Staatsangehörigen an. Derzeit leben Menschen aus 153 Nationen im Landkreis Starnberg. 

Die Beiratswahl selbst findet dann vom 8. September bis 8. Oktober  statt. Hierzu erhalten alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen rechtzeitig zugesandt. Die sechsjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2024.

Ausländische Landkreisbewohnerinnen und -bewohner, die keine Mitteilung über die Wahlberechtigung erhalten haben, sich zur Wahl stellen möchten oder Fragen zur Wahl des Ausländerbeirats Landkreis Starnberg haben, können sich schriftlich, per Mail an Auslaenderbeiratswahl@lra-starnberg.de oder telefonisch unter 08151 148-672 an Susanne Forsman vom Fachbereich Asyl, Integration und Migration im Landratsamt Starnberg wenden.

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In diesen Tagen bekommen rund 17 000 ausländische Landkreisbürgerinnen und –bürger Post von Landrat Karl Roth. Grund: Im Oktober dieses Jahres findet die Wahl zum Ausländerbeirat des Landkreises Starnberg statt und dafür sucht das Landratsamt nun Kandidaten. „Ich möchte alle ausländischen Bürgerinnen und Bürger ermutigen, dem Landratsamt Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl in den Ausländerbeirat vorzuschlagen“, so Landrat Karl Roth in der Wahlmitteilung.  Die Vorschläge müssen bis spätestens 8. August beim Landratsamt eingegangen sein. 15 Mitglieder ausländischer Nationalität sind für den Ausländerbeirat zu wählen.

Welche Personen wählen dürfen und gewählt werden können, regelt im Einzelnen die Wahlordnung für die Wahl des Ausländerbeirats im Landkreis Starnberg. Wahlberechtigt sind danach ausländische Staatsangehörige, die am Stichtag, den 8. Oktober 2018 achtzehn Jahre alt sind und seit mindestens 8. April 2018 ununterbrochen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Starnberg gemeldet sind sowie einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzen, wie beispielsweise EU-Bürger oder ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz. Gewählt werden können ausländische Staatsangehörige, die am 8. Oktober 2018 das 21. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, seit mindestens einem Jahr ununterbrochen im Landkreis Starnberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, sich ohne fremde Hilfe auf Deutsch verständigen können und einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzen.

Der Ausländerbeirat des Landkreises Starnberg hat eine lange Tradition. Er wurde 1974 gegründet und war damit einer der ersten in Deutschland. Er vertritt die Interessen der ausländischen Staatsangehörigen im Landkreis Starnberg, fördert deren Integration und verfolgt das Ziel, ein von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung getragenes Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen zu fördern. Der Ausländerbeirat unterstützt die ausländischen Staatsangehörigen im Umgang mit Behörden und nimmt sich vor allem der sozialen, schulischen und kulturellen Belange der ausländischen Staatsangehörigen an. Derzeit leben Menschen aus 153 Nationen im Landkreis Starnberg. 

Die Beiratswahl selbst findet dann vom 8. September bis 8. Oktober  statt. Hierzu erhalten alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen rechtzeitig zugesandt. Die sechsjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2024.

Ausländische Landkreisbewohnerinnen und -bewohner, die keine Mitteilung über die Wahlberechtigung erhalten haben, sich zur Wahl stellen möchten oder Fragen zur Wahl des Ausländerbeirats Landkreis Starnberg haben, können sich schriftlich, per Mail an Auslaenderbeiratswahl@lra-starnberg.de oder telefonisch unter 08151 148-672 an Susanne Forsman vom Fachbereich Asyl, Integration und Migration im Landratsamt Starnberg wenden.

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