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| von Landkreis Starnberg

Vogelgrippe - Schutzzone um den Ammersee wird eingerichtet

In dieser Zone gilt die Stallpflicht für alle Geflügelhalter

Bei der toten Lachmöwe, die letzten Freitag im Landkreis Starnberg gefunden wurde, konnte die hochansteckende Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen werden. Nun werden weitere Vorsorgemaßnahmen getroffen und im Uferbereich eine drei Kilometer umfassende Beobachtungszone um den Ammersee eingerichtet.

Aus Gründen der Seuchenprophylaxe wird in Abstimmung mit den Landkreisen Weilheim-Schongau und Landsberg am Lech eine Schutzzone im Umfang von drei Kilometern um den Ammersee festgelegt. Im Landkreis Starnberg sind Teile der Gemeinden Herrsching, Inning, Seefeld, Wörthsee und Andechs betroffen. In dieser Zone gilt die Stallpflicht für alle Geflügelhalter. Diesen Donnerstag wird das Landratsamt Starnberg eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlichen. Ab Freitag gilt die neu eingerichtete Schutzzone, die das bisherige Beobachtungsgebiet um Breitbrunn einschließt. Die in der Schutzzone liegenden Geflügelhalter werden bereits vom Veterinäramt informiert. Betroffen davon sind im Landkreis Starnberg 71 Geflügelhalter mit etwa 8650 Hühnern, 45 Gänsen und 206 Enten.

Das Landratsamt empfiehlt die Stallhaltung vorsorglich aber für den ganzen Landkreis. Im Landkreis Starnberg befinden sich insgesamt 495 Geflügelhalter mit insgesamt 29712 Tieren.

Das Landratsamt rät weiterhin, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.

Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.

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Vogelgrippe - Schutzzone um den Ammersee wird eingerichtet

In dieser Zone gilt die Stallpflicht für alle Geflügelhalter

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Aus Gründen der Seuchenprophylaxe wird in Abstimmung mit den Landkreisen Weilheim-Schongau und Landsberg am Lech eine Schutzzone im Umfang von drei Kilometern um den Ammersee festgelegt. Im Landkreis Starnberg sind Teile der Gemeinden Herrsching, Inning, Seefeld, Wörthsee und Andechs betroffen. In dieser Zone gilt die Stallpflicht für alle Geflügelhalter. Diesen Donnerstag wird das Landratsamt Starnberg eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlichen. Ab Freitag gilt die neu eingerichtete Schutzzone, die das bisherige Beobachtungsgebiet um Breitbrunn einschließt. Die in der Schutzzone liegenden Geflügelhalter werden bereits vom Veterinäramt informiert. Betroffen davon sind im Landkreis Starnberg 71 Geflügelhalter mit etwa 8650 Hühnern, 45 Gänsen und 206 Enten.

Das Landratsamt empfiehlt die Stallhaltung vorsorglich aber für den ganzen Landkreis. Im Landkreis Starnberg befinden sich insgesamt 495 Geflügelhalter mit insgesamt 29712 Tieren.

Das Landratsamt rät weiterhin, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.

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