Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Versorgungsarzt für den Landkreis München benannt
Dr. Oliver Abbushi übernimmt Koordinierungsfunktion
Damit während der aktuellen Lage auch die ambulante Arztversorgung im aktuellen Katastrophenfall sichergestellt ist, werden in ganz Bayern von allen Landräten und Oberbürgermeistern sogenannte "Versorgungsärzte" eingesetzt. Der Versorgungsarzt für den Landkreis München ist Dr. Oliver Abbushi.
Die wesentliche Aufgabe der benannten Ärzte ist es, eine ausreichende Versorgung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit ärztlichen Leistungen zu planen und zu koordinieren. Der Versorgungsarzt ist dabei unmittelbar an die örtliche Katastrophenschutzbehörde angebunden. So können von ihm beispielsweise Konzepte zur ambulanten Behandlung von COVID-19-Patienten vorgegeben und auch das hierfür erforderliche Personal rekrutiert werden. Er trifft alle notwendigen Maßnahmen, um die ärztliche Grundversorgung im Katastrophenfall aufrechtzuerhalten.
Die Versorgungsärzte sollen ihre Aufgaben – soweit möglich – im Konsens mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort und den ärztlichen Standesorganisationen sowie insbesondere im Benehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns erfüllen. Im Fall der Fälle müssen die geplanten Maßnahmen im Einzelfall aber auch mittels Anordnung umgesetzt werden können, wenn ein Konsens darüber vor Ort nicht oder nicht rechtzeitig erzielt werden kann.
Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn vor Ort keine Einigung über Konzepte zur ambulanten Behandlung von COVID-19-Patienten möglich ist oder sich auf freiwilliger Basis nicht ausreichend Personal für die örtlichen Test- und ggf. Behandlungszentren oder für die Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung gewinnen lässt.
Arbeitsstab wird bereitgestellt
Dem Versorgungsarzt wird ein Arbeitsstab zugeordnet, dem die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) sowie die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände auf Anforderung des Versorgungsarztes ausreichendes und geeignetes Personal zu stellen haben. Die Mitarbeiter des Arbeitsstabs unterstehen insoweit ausschließlich den Weisungen des Versorgungsarztes, der Versorgungsarzt untersteht den Weisungen des Landrats.
Zur Person: Dr. Oliver Abbushi ist Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin und leitet eine Hausarztpraxis in Oberhaching. Er studierte Medizin in Göttingen, Berlin und München, promivierte an der Charité zu Berlin und arbeitete unter anderem am Klinikum rechts der Isar und im Krankenhaus München Schwabing. Seit November 2014 ist er außerdem Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands München Stadt und Land.
Versorgungsarzt für den Landkreis München benannt
Dr. Oliver Abbushi übernimmt Koordinierungsfunktion
Damit während der aktuellen Lage auch die ambulante Arztversorgung im aktuellen Katastrophenfall sichergestellt ist, werden in ganz Bayern von allen Landräten und Oberbürgermeistern sogenannte "Versorgungsärzte" eingesetzt. Der Versorgungsarzt für den Landkreis München ist Dr. Oliver Abbushi.
Die wesentliche Aufgabe der benannten Ärzte ist es, eine ausreichende Versorgung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit ärztlichen Leistungen zu planen und zu koordinieren. Der Versorgungsarzt ist dabei unmittelbar an die örtliche Katastrophenschutzbehörde angebunden. So können von ihm beispielsweise Konzepte zur ambulanten Behandlung von COVID-19-Patienten vorgegeben und auch das hierfür erforderliche Personal rekrutiert werden. Er trifft alle notwendigen Maßnahmen, um die ärztliche Grundversorgung im Katastrophenfall aufrechtzuerhalten.
Die Versorgungsärzte sollen ihre Aufgaben – soweit möglich – im Konsens mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort und den ärztlichen Standesorganisationen sowie insbesondere im Benehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns erfüllen. Im Fall der Fälle müssen die geplanten Maßnahmen im Einzelfall aber auch mittels Anordnung umgesetzt werden können, wenn ein Konsens darüber vor Ort nicht oder nicht rechtzeitig erzielt werden kann.
Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn vor Ort keine Einigung über Konzepte zur ambulanten Behandlung von COVID-19-Patienten möglich ist oder sich auf freiwilliger Basis nicht ausreichend Personal für die örtlichen Test- und ggf. Behandlungszentren oder für die Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung gewinnen lässt.
Arbeitsstab wird bereitgestellt
Dem Versorgungsarzt wird ein Arbeitsstab zugeordnet, dem die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) sowie die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände auf Anforderung des Versorgungsarztes ausreichendes und geeignetes Personal zu stellen haben. Die Mitarbeiter des Arbeitsstabs unterstehen insoweit ausschließlich den Weisungen des Versorgungsarztes, der Versorgungsarzt untersteht den Weisungen des Landrats.
Zur Person: Dr. Oliver Abbushi ist Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin und leitet eine Hausarztpraxis in Oberhaching. Er studierte Medizin in Göttingen, Berlin und München, promivierte an der Charité zu Berlin und arbeitete unter anderem am Klinikum rechts der Isar und im Krankenhaus München Schwabing. Seit November 2014 ist er außerdem Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands München Stadt und Land.
Versorgungsarzt für den Landkreis München benannt
Dr. Oliver Abbushi übernimmt Koordinierungsfunktion
Damit während der aktuellen Lage auch die ambulante Arztversorgung im aktuellen Katastrophenfall sichergestellt ist, werden in ganz Bayern von allen Landräten und Oberbürgermeistern sogenannte "Versorgungsärzte" eingesetzt. Der Versorgungsarzt für den Landkreis München ist Dr. Oliver Abbushi.
Die wesentliche Aufgabe der benannten Ärzte ist es, eine ausreichende Versorgung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit ärztlichen Leistungen zu planen und zu koordinieren. Der Versorgungsarzt ist dabei unmittelbar an die örtliche Katastrophenschutzbehörde angebunden. So können von ihm beispielsweise Konzepte zur ambulanten Behandlung von COVID-19-Patienten vorgegeben und auch das hierfür erforderliche Personal rekrutiert werden. Er trifft alle notwendigen Maßnahmen, um die ärztliche Grundversorgung im Katastrophenfall aufrechtzuerhalten.
Die Versorgungsärzte sollen ihre Aufgaben – soweit möglich – im Konsens mit den niedergelassenen Ärzten vor Ort und den ärztlichen Standesorganisationen sowie insbesondere im Benehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns erfüllen. Im Fall der Fälle müssen die geplanten Maßnahmen im Einzelfall aber auch mittels Anordnung umgesetzt werden können, wenn ein Konsens darüber vor Ort nicht oder nicht rechtzeitig erzielt werden kann.
Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn vor Ort keine Einigung über Konzepte zur ambulanten Behandlung von COVID-19-Patienten möglich ist oder sich auf freiwilliger Basis nicht ausreichend Personal für die örtlichen Test- und ggf. Behandlungszentren oder für die Aufrechterhaltung der ärztlichen Grundversorgung gewinnen lässt.
Arbeitsstab wird bereitgestellt
Dem Versorgungsarzt wird ein Arbeitsstab zugeordnet, dem die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) sowie die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände auf Anforderung des Versorgungsarztes ausreichendes und geeignetes Personal zu stellen haben. Die Mitarbeiter des Arbeitsstabs unterstehen insoweit ausschließlich den Weisungen des Versorgungsarztes, der Versorgungsarzt untersteht den Weisungen des Landrats.
Zur Person: Dr. Oliver Abbushi ist Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin und leitet eine Hausarztpraxis in Oberhaching. Er studierte Medizin in Göttingen, Berlin und München, promivierte an der Charité zu Berlin und arbeitete unter anderem am Klinikum rechts der Isar und im Krankenhaus München Schwabing. Seit November 2014 ist er außerdem Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands München Stadt und Land.