Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt
Tote Seeschwalbe war mit Vogelgrippe H5N8 infiziert
Bei der toten Seeschwalbe, die am vergangenen Freitag aufgefunden wurden, konnte die hochansteckende Form der Vogelgrippe H5N8 festgestellt werden. Das Landratsamt Starnberg hat daher eine Beobachtungszone eingerichtet.
Die Untersuchungen des Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) haben das Virus H5 N8 bestätigt. Zum Schutz der Hausgeflügelbestände wurde um den Fundort in Breitbrunn am Ammersee eine Beobachtungszone im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet.
Betroffen sind Teile von Inning, Seefeld sowie Wörthsee und Herrsching. In dieser Zone befinden sich 16 Geflügelhalter mit etwa 7850 Tieren. Das Veterinäramt hat alle betroffenen Geflügelhalter bereits am Wochenende informiert und eine Stallpflicht angeordnet. Die Stallhaltung wird jedoch aus Vorsorgegründen für den gesamten Landkreis empfohlen. „Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futter- und Tränkeeinrichtungen von Hausgeflügel angelockt werden und so Vogelgrippevirus in den Bestand eingeschleppt wird“, erklärt Dr. Johannes März, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen im Landratsamt Starnberg.
Das Landratsamt rät vorsorglich, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.
Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.
Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt
Tote Seeschwalbe war mit Vogelgrippe H5N8 infiziert
Bei der toten Seeschwalbe, die am vergangenen Freitag aufgefunden wurden, konnte die hochansteckende Form der Vogelgrippe H5N8 festgestellt werden. Das Landratsamt Starnberg hat daher eine Beobachtungszone eingerichtet.
Die Untersuchungen des Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) haben das Virus H5 N8 bestätigt. Zum Schutz der Hausgeflügelbestände wurde um den Fundort in Breitbrunn am Ammersee eine Beobachtungszone im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet.
Betroffen sind Teile von Inning, Seefeld sowie Wörthsee und Herrsching. In dieser Zone befinden sich 16 Geflügelhalter mit etwa 7850 Tieren. Das Veterinäramt hat alle betroffenen Geflügelhalter bereits am Wochenende informiert und eine Stallpflicht angeordnet. Die Stallhaltung wird jedoch aus Vorsorgegründen für den gesamten Landkreis empfohlen. „Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futter- und Tränkeeinrichtungen von Hausgeflügel angelockt werden und so Vogelgrippevirus in den Bestand eingeschleppt wird“, erklärt Dr. Johannes März, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen im Landratsamt Starnberg.
Das Landratsamt rät vorsorglich, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.
Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.
Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt
Tote Seeschwalbe war mit Vogelgrippe H5N8 infiziert
Bei der toten Seeschwalbe, die am vergangenen Freitag aufgefunden wurden, konnte die hochansteckende Form der Vogelgrippe H5N8 festgestellt werden. Das Landratsamt Starnberg hat daher eine Beobachtungszone eingerichtet.
Die Untersuchungen des Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) haben das Virus H5 N8 bestätigt. Zum Schutz der Hausgeflügelbestände wurde um den Fundort in Breitbrunn am Ammersee eine Beobachtungszone im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet.
Betroffen sind Teile von Inning, Seefeld sowie Wörthsee und Herrsching. In dieser Zone befinden sich 16 Geflügelhalter mit etwa 7850 Tieren. Das Veterinäramt hat alle betroffenen Geflügelhalter bereits am Wochenende informiert und eine Stallpflicht angeordnet. Die Stallhaltung wird jedoch aus Vorsorgegründen für den gesamten Landkreis empfohlen. „Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futter- und Tränkeeinrichtungen von Hausgeflügel angelockt werden und so Vogelgrippevirus in den Bestand eingeschleppt wird“, erklärt Dr. Johannes März, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen im Landratsamt Starnberg.
Das Landratsamt rät vorsorglich, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.
Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.