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| von Landkreis Starnberg

Verdacht auf Geflügelpest bei Reiherente

Am Montag wurden dem Veterinäramt des Landratsamtes Starnberg zwei tote Wildvögel gemeldet. Der Schwan und die Wildente wurden dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur Untersuchung übergeben. Ein Testergebnis ist negativ. Bei der Reiherente ergab der Schnelltest jedoch einen Verdachtsfall auf Vogelgrippe. Damit gibt es derzeit im Landkreis Starnberg einen bestätigten H5N8-Fall in Breitbrunn und einen Verdachtsfall in Feldafing.

Die tote Reiherente wurde in Feldafing im Uferbereich des Starnberger Sees gefunden und zur Untersuchung an das LGL gegeben. In den Organen der Reiherente konnte, im Rahmen des passiven AI-Monitorings, Aviäres Influenza Genom vom Typ H5 nachgewiesen werden. Die Proben werden zur Bestätigung, weiteren Subtypisierung und Pathogenitätsbestimmung an das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) weitergeleitet. Für den Fall, dass sich der Verdacht bestätigt, bereitet das Veterinäramt erste Maßnahmen vor. Derzeit wird über eine Beobachtungszone, wie sie bereits am Ammersee eingerichtet wurde, beraten. Zum Schutz der Hausgeflügelbestände würde dann im Uferbereich eine drei Kilometer umfassende Beobachtungszone mit Stallpflicht um den Starnberger See eingerichtet werden.

Vorsorglich empfiehlt das Landratsamt den Geflügelhaltern im gesamten Landkreis die Stallhaltung.

Das Landratsamt rät weiterhin, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.

Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.

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Die tote Reiherente wurde in Feldafing im Uferbereich des Starnberger Sees gefunden und zur Untersuchung an das LGL gegeben. In den Organen der Reiherente konnte, im Rahmen des passiven AI-Monitorings, Aviäres Influenza Genom vom Typ H5 nachgewiesen werden. Die Proben werden zur Bestätigung, weiteren Subtypisierung und Pathogenitätsbestimmung an das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) weitergeleitet. Für den Fall, dass sich der Verdacht bestätigt, bereitet das Veterinäramt erste Maßnahmen vor. Derzeit wird über eine Beobachtungszone, wie sie bereits am Ammersee eingerichtet wurde, beraten. Zum Schutz der Hausgeflügelbestände würde dann im Uferbereich eine drei Kilometer umfassende Beobachtungszone mit Stallpflicht um den Starnberger See eingerichtet werden.

Vorsorglich empfiehlt das Landratsamt den Geflügelhaltern im gesamten Landkreis die Stallhaltung.

Das Landratsamt rät weiterhin, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.

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