Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Unregelmäßigkeiten im Betriebshof der Gemeinde Planegg
Gemeinde handelt
Zu den bereits im Herbst 2018 bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Betriebshof der Gemeinde Planegg teilt 1. Bürgermeister Heinrich Hofmann heute folgendes mit:
Um den Sachverhalt extern aufklären zu lassen, hatte die Gemeinde im Dezember 2018 den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit einer unabhängigen Prüfung beauftragt.
Einen Zwischenbericht der Prüfung hat die Gemeinde im Oktober 2019 erhalten. Die Gemeinde Planegg beauftragte daraufhin einen Fachanwalt für Personalrecht und einen Fachanwalt für Strafrecht mit weiteren internen Befragungen.
Diese fanden von Januar bis Ende Februar 2020 statt. Der BKPV übermittelte der Gemeinde am 19.02.2020 seinen Abschlussbericht.
In Abstimmung mit den Anwälten wurden am 26.02.2020 folgende erste Maßnahmen von Bürgermeister Heinrich Hofmann veranlasst:
- Von einer Mitarbeiterin im Betriebshof hat sich die Gemeinde durch außerordentliche Kündigung am 26.02.2020 getrennt.
- Ein weiterer Mitarbeiter wurde vorläufig freigestellt. Zudem wurde ihm ein Betretungsverbot für das Rathaus, das Familienzentrum, den Betriebshof und weitere gemeindliche Liegenschaften ausgesprochen.
- Bei diesem Mitarbeiter behält sich die Gemeinde weitere sofortige Maßnahmen vor, nachdem die beratenden Anwälte und der Personalrat in dieser Woche angehört worden sind.
- Im Falle des bereits seit August 2018 pensionierten Betriebshofleiters kann die Gemeinde personalrechtlich nicht mehr reagieren sondern muss, um zivilrechtlich handeln zu können, die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Gerichte abwarten. Alle nun erhaltenen Erkenntnisse werden den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Bedauerlicherweise kann bis heute, weder von der Gemeinde noch vom kommunalen Prüfungsverband noch von den beiden Anwälten, eine genaue Aussage darüber getroffen werden, wie hoch der tatsächliche finanzielle Schaden ist. Die seit Herbst 2018 im Raum stehende Summe von € 400.000 ist die Summe aller Materialbestellungen im untersuchten Zeitraum von 2014 bis September 2018. In dieser Summe inbegriffen sind sowohl korrekte als auch eine erhebliche Anzahl unkorrekter Bestellungen.
Der Schaden, der durch überteuerte Preise bzw. zweifelhafte Lieferungen tatsächlich entstanden ist, wird nun hoffentlich durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft festgestellt werden können.
Unregelmäßigkeiten im Betriebshof der Gemeinde Planegg
Gemeinde handelt
Zu den bereits im Herbst 2018 bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Betriebshof der Gemeinde Planegg teilt 1. Bürgermeister Heinrich Hofmann heute folgendes mit:
Um den Sachverhalt extern aufklären zu lassen, hatte die Gemeinde im Dezember 2018 den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit einer unabhängigen Prüfung beauftragt.
Einen Zwischenbericht der Prüfung hat die Gemeinde im Oktober 2019 erhalten. Die Gemeinde Planegg beauftragte daraufhin einen Fachanwalt für Personalrecht und einen Fachanwalt für Strafrecht mit weiteren internen Befragungen.
Diese fanden von Januar bis Ende Februar 2020 statt. Der BKPV übermittelte der Gemeinde am 19.02.2020 seinen Abschlussbericht.
In Abstimmung mit den Anwälten wurden am 26.02.2020 folgende erste Maßnahmen von Bürgermeister Heinrich Hofmann veranlasst:
- Von einer Mitarbeiterin im Betriebshof hat sich die Gemeinde durch außerordentliche Kündigung am 26.02.2020 getrennt.
- Ein weiterer Mitarbeiter wurde vorläufig freigestellt. Zudem wurde ihm ein Betretungsverbot für das Rathaus, das Familienzentrum, den Betriebshof und weitere gemeindliche Liegenschaften ausgesprochen.
- Bei diesem Mitarbeiter behält sich die Gemeinde weitere sofortige Maßnahmen vor, nachdem die beratenden Anwälte und der Personalrat in dieser Woche angehört worden sind.
- Im Falle des bereits seit August 2018 pensionierten Betriebshofleiters kann die Gemeinde personalrechtlich nicht mehr reagieren sondern muss, um zivilrechtlich handeln zu können, die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Gerichte abwarten. Alle nun erhaltenen Erkenntnisse werden den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Bedauerlicherweise kann bis heute, weder von der Gemeinde noch vom kommunalen Prüfungsverband noch von den beiden Anwälten, eine genaue Aussage darüber getroffen werden, wie hoch der tatsächliche finanzielle Schaden ist. Die seit Herbst 2018 im Raum stehende Summe von € 400.000 ist die Summe aller Materialbestellungen im untersuchten Zeitraum von 2014 bis September 2018. In dieser Summe inbegriffen sind sowohl korrekte als auch eine erhebliche Anzahl unkorrekter Bestellungen.
Der Schaden, der durch überteuerte Preise bzw. zweifelhafte Lieferungen tatsächlich entstanden ist, wird nun hoffentlich durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft festgestellt werden können.
Unregelmäßigkeiten im Betriebshof der Gemeinde Planegg
Gemeinde handelt
Zu den bereits im Herbst 2018 bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Betriebshof der Gemeinde Planegg teilt 1. Bürgermeister Heinrich Hofmann heute folgendes mit:
Um den Sachverhalt extern aufklären zu lassen, hatte die Gemeinde im Dezember 2018 den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) mit einer unabhängigen Prüfung beauftragt.
Einen Zwischenbericht der Prüfung hat die Gemeinde im Oktober 2019 erhalten. Die Gemeinde Planegg beauftragte daraufhin einen Fachanwalt für Personalrecht und einen Fachanwalt für Strafrecht mit weiteren internen Befragungen.
Diese fanden von Januar bis Ende Februar 2020 statt. Der BKPV übermittelte der Gemeinde am 19.02.2020 seinen Abschlussbericht.
In Abstimmung mit den Anwälten wurden am 26.02.2020 folgende erste Maßnahmen von Bürgermeister Heinrich Hofmann veranlasst:
- Von einer Mitarbeiterin im Betriebshof hat sich die Gemeinde durch außerordentliche Kündigung am 26.02.2020 getrennt.
- Ein weiterer Mitarbeiter wurde vorläufig freigestellt. Zudem wurde ihm ein Betretungsverbot für das Rathaus, das Familienzentrum, den Betriebshof und weitere gemeindliche Liegenschaften ausgesprochen.
- Bei diesem Mitarbeiter behält sich die Gemeinde weitere sofortige Maßnahmen vor, nachdem die beratenden Anwälte und der Personalrat in dieser Woche angehört worden sind.
- Im Falle des bereits seit August 2018 pensionierten Betriebshofleiters kann die Gemeinde personalrechtlich nicht mehr reagieren sondern muss, um zivilrechtlich handeln zu können, die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Gerichte abwarten. Alle nun erhaltenen Erkenntnisse werden den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Bedauerlicherweise kann bis heute, weder von der Gemeinde noch vom kommunalen Prüfungsverband noch von den beiden Anwälten, eine genaue Aussage darüber getroffen werden, wie hoch der tatsächliche finanzielle Schaden ist. Die seit Herbst 2018 im Raum stehende Summe von € 400.000 ist die Summe aller Materialbestellungen im untersuchten Zeitraum von 2014 bis September 2018. In dieser Summe inbegriffen sind sowohl korrekte als auch eine erhebliche Anzahl unkorrekter Bestellungen.
Der Schaden, der durch überteuerte Preise bzw. zweifelhafte Lieferungen tatsächlich entstanden ist, wird nun hoffentlich durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft festgestellt werden können.