Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Tempo 30 vor der Grundschule Neuried
Und wieder ein Stück mehr Sicherheit für Neurieds Schüler.
Die Verwaltung der Gemeinde Neuried hat seit 2013 mehrfach Anträge zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Staatsstraße beim Landratsamt München als zuständige Straßenverkehrsbehörde gestellt. Diese wurden jedoch immer abgelehnt.
Nach Ankündigung der Änderung der Straßenverkehrsordnung zur erleichterten Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und ähnlichen Einrichtungen hat die Gemeinde im März 2016 erneut einen Antrag beim Landratsamt München eingereicht. Dieser wurde wiederum abgelehnt mit der Begründung, dass die rechtlichen Grundlagen, also die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung, noch nicht vorliegen.
Nach Inkrafttreten aller rechtlichen Vorschriften hat die Gemeinde Neuried im Oktober 2017 beim Landratsamt München erneut beantragt, im Verlauf der Staatsstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Grundschule auf 30 km/h zu beschränken, da die Anordnung vor Schulen nunmehr ohne die besonders hohen Hürden der bisherigen Vorschriften umsetzbar ist.
Da das Landratsamt München die Erfüllung der Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsbeschränkung in jedem Einzelfall genauestens geprüft hat, bedurfte es seitens der Verwaltung vieler weiterer Schreiben mit spezifischen Angaben zu Schülerzahlen, Nutzungszeiten der Einrichtungen und bereits vorhandener Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.
Ende 2017 erfolgte dann endlich der Erlass der Anordnung durch das Landratsamt München.
Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sehen vor, den auf 30 km/h beschränkten Streckenabschnitt auf längstens 300 m festzulegen und zeitlich auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen einzugrenzen. Das Landratsamt hat den von der Verwaltung geforderten Abschnitt ab der Kreuzung St2344/Münchner/Gautinger Straße bis zu den Bushaltestellen im Kreuzungsbereich St2344/Haderner Winkel genehmigt.
Die Anordnung wird zeitlich beschränkt auf Montag bis Freitag jeweils 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Während der Schulferien wird das Tempolimit wieder aufgehoben.
Für die Anbringung der Beschilderung hat das Staatliche Bauamt Freising als Träger der Straßenbaulast zu sorgen. Laut Auskunft des Staatlichen Bauamtes erfolgt die Beschilderung in den nächsten 14 Tagen.
Danach werden auch die von der Gemeinde Neuried angeschafften neuen Geschwindigkeitswarnanlagen (Smileys) umgestellt, um die Fahrzeugführer zusätzlich auf die 30 km/h vor der Schule aufmerksam zu machen.
Nach der Neugestaltung der Unterführung, die seitdem von den Schülern häufiger genutzt wird, trägt diese weitere Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Schüler bei. Auch der Unterricht wird in den zur Planegger Straße hin ausgerichteten Klassenräumen durch die geringere Lärmbelastung sicher angenehmer.
Tempo 30 vor der Grundschule Neuried
Und wieder ein Stück mehr Sicherheit für Neurieds Schüler.
Die Verwaltung der Gemeinde Neuried hat seit 2013 mehrfach Anträge zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Staatsstraße beim Landratsamt München als zuständige Straßenverkehrsbehörde gestellt. Diese wurden jedoch immer abgelehnt.
Nach Ankündigung der Änderung der Straßenverkehrsordnung zur erleichterten Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und ähnlichen Einrichtungen hat die Gemeinde im März 2016 erneut einen Antrag beim Landratsamt München eingereicht. Dieser wurde wiederum abgelehnt mit der Begründung, dass die rechtlichen Grundlagen, also die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung, noch nicht vorliegen.
Nach Inkrafttreten aller rechtlichen Vorschriften hat die Gemeinde Neuried im Oktober 2017 beim Landratsamt München erneut beantragt, im Verlauf der Staatsstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Grundschule auf 30 km/h zu beschränken, da die Anordnung vor Schulen nunmehr ohne die besonders hohen Hürden der bisherigen Vorschriften umsetzbar ist.
Da das Landratsamt München die Erfüllung der Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsbeschränkung in jedem Einzelfall genauestens geprüft hat, bedurfte es seitens der Verwaltung vieler weiterer Schreiben mit spezifischen Angaben zu Schülerzahlen, Nutzungszeiten der Einrichtungen und bereits vorhandener Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.
Ende 2017 erfolgte dann endlich der Erlass der Anordnung durch das Landratsamt München.
Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sehen vor, den auf 30 km/h beschränkten Streckenabschnitt auf längstens 300 m festzulegen und zeitlich auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen einzugrenzen. Das Landratsamt hat den von der Verwaltung geforderten Abschnitt ab der Kreuzung St2344/Münchner/Gautinger Straße bis zu den Bushaltestellen im Kreuzungsbereich St2344/Haderner Winkel genehmigt.
Die Anordnung wird zeitlich beschränkt auf Montag bis Freitag jeweils 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Während der Schulferien wird das Tempolimit wieder aufgehoben.
Für die Anbringung der Beschilderung hat das Staatliche Bauamt Freising als Träger der Straßenbaulast zu sorgen. Laut Auskunft des Staatlichen Bauamtes erfolgt die Beschilderung in den nächsten 14 Tagen.
Danach werden auch die von der Gemeinde Neuried angeschafften neuen Geschwindigkeitswarnanlagen (Smileys) umgestellt, um die Fahrzeugführer zusätzlich auf die 30 km/h vor der Schule aufmerksam zu machen.
Nach der Neugestaltung der Unterführung, die seitdem von den Schülern häufiger genutzt wird, trägt diese weitere Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Schüler bei. Auch der Unterricht wird in den zur Planegger Straße hin ausgerichteten Klassenräumen durch die geringere Lärmbelastung sicher angenehmer.
Tempo 30 vor der Grundschule Neuried
Und wieder ein Stück mehr Sicherheit für Neurieds Schüler.
Die Verwaltung der Gemeinde Neuried hat seit 2013 mehrfach Anträge zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Staatsstraße beim Landratsamt München als zuständige Straßenverkehrsbehörde gestellt. Diese wurden jedoch immer abgelehnt.
Nach Ankündigung der Änderung der Straßenverkehrsordnung zur erleichterten Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und ähnlichen Einrichtungen hat die Gemeinde im März 2016 erneut einen Antrag beim Landratsamt München eingereicht. Dieser wurde wiederum abgelehnt mit der Begründung, dass die rechtlichen Grundlagen, also die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung, noch nicht vorliegen.
Nach Inkrafttreten aller rechtlichen Vorschriften hat die Gemeinde Neuried im Oktober 2017 beim Landratsamt München erneut beantragt, im Verlauf der Staatsstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Grundschule auf 30 km/h zu beschränken, da die Anordnung vor Schulen nunmehr ohne die besonders hohen Hürden der bisherigen Vorschriften umsetzbar ist.
Da das Landratsamt München die Erfüllung der Voraussetzungen für die Geschwindigkeitsbeschränkung in jedem Einzelfall genauestens geprüft hat, bedurfte es seitens der Verwaltung vieler weiterer Schreiben mit spezifischen Angaben zu Schülerzahlen, Nutzungszeiten der Einrichtungen und bereits vorhandener Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.
Ende 2017 erfolgte dann endlich der Erlass der Anordnung durch das Landratsamt München.
Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sehen vor, den auf 30 km/h beschränkten Streckenabschnitt auf längstens 300 m festzulegen und zeitlich auf die Öffnungszeiten der Einrichtungen einzugrenzen. Das Landratsamt hat den von der Verwaltung geforderten Abschnitt ab der Kreuzung St2344/Münchner/Gautinger Straße bis zu den Bushaltestellen im Kreuzungsbereich St2344/Haderner Winkel genehmigt.
Die Anordnung wird zeitlich beschränkt auf Montag bis Freitag jeweils 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Während der Schulferien wird das Tempolimit wieder aufgehoben.
Für die Anbringung der Beschilderung hat das Staatliche Bauamt Freising als Träger der Straßenbaulast zu sorgen. Laut Auskunft des Staatlichen Bauamtes erfolgt die Beschilderung in den nächsten 14 Tagen.
Danach werden auch die von der Gemeinde Neuried angeschafften neuen Geschwindigkeitswarnanlagen (Smileys) umgestellt, um die Fahrzeugführer zusätzlich auf die 30 km/h vor der Schule aufmerksam zu machen.
Nach der Neugestaltung der Unterführung, die seitdem von den Schülern häufiger genutzt wird, trägt diese weitere Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Schüler bei. Auch der Unterricht wird in den zur Planegger Straße hin ausgerichteten Klassenräumen durch die geringere Lärmbelastung sicher angenehmer.