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Tarnlisten können Wähler täuschen

Änderung des Kommunalwahlrechts

Die FDP Bayern begrüßt, dass es gelungen ist, den von der CSU angestrebten Wechsel zum d'Hondt-Verfahren zu verhindern. Mit der Einführung dieses
Systems wären große Parteien systematisch bevorzugt worden. Gestern hatten sich die Fraktionen im Innenausschuss des Landtags darauf geeinigt, dass Mandate künftig nach der Schepers-Methode verteilt werden. Dieses Verfahren wird seit 2008 bei der Bundestagswahl angewendet. Das bislang in Bayern geltende Verfahren nach Hare-Niemeyer, wurde auf Druck der FDP Bayern eingeführt, da es eine gerechtere Verteilung der Sitze in den kommunalen Parlamenten sicherstellt und damit den Wählerwillen der Bürger besser abbildet.

Tarnlisten fördern Intransparenz

Bei der Sitzung am 6. Dezember 2017 wurde zudem beschlossen, dass sogenannte Tarnlisten bei Kommunalwahlen künftig explizit zulässig sind. Dabei treten Parteien zum Teil mit mehreren Listen an, um ein besseres Gesamtergebnis zu erzielen. „Die CSU hat gemerkt, dass der öffentliche Widerstand gegen die Einführung des d'Hondt-Verfahrens zu groß wird. Auch wir kämpfen seit langem gegen den Versuch der CSU, sich über das Wahlrecht Vorteile zu verschaffen. Wir wollen, dass Demokratie und Pluralität in den bayerischen Kommunen gestärkt und nicht unterlaufen werden. Die Bürger sollen wissen, wen sie wählen. Tarnlisten täuschen. Transparenz ist ein wichtiges Element funktionierender Demokratien. Tarnlisten wirken dem aus unserer Sicht entgegen“, sagt der Generalsekretär der FDP Bayern, Norbert Hoffmann.

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Die FDP Bayern begrüßt, dass es gelungen ist, den von der CSU angestrebten Wechsel zum d'Hondt-Verfahren zu verhindern. Mit der Einführung dieses
Systems wären große Parteien systematisch bevorzugt worden. Gestern hatten sich die Fraktionen im Innenausschuss des Landtags darauf geeinigt, dass Mandate künftig nach der Schepers-Methode verteilt werden. Dieses Verfahren wird seit 2008 bei der Bundestagswahl angewendet. Das bislang in Bayern geltende Verfahren nach Hare-Niemeyer, wurde auf Druck der FDP Bayern eingeführt, da es eine gerechtere Verteilung der Sitze in den kommunalen Parlamenten sicherstellt und damit den Wählerwillen der Bürger besser abbildet.

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Bei der Sitzung am 6. Dezember 2017 wurde zudem beschlossen, dass sogenannte Tarnlisten bei Kommunalwahlen künftig explizit zulässig sind. Dabei treten Parteien zum Teil mit mehreren Listen an, um ein besseres Gesamtergebnis zu erzielen. „Die CSU hat gemerkt, dass der öffentliche Widerstand gegen die Einführung des d'Hondt-Verfahrens zu groß wird. Auch wir kämpfen seit langem gegen den Versuch der CSU, sich über das Wahlrecht Vorteile zu verschaffen. Wir wollen, dass Demokratie und Pluralität in den bayerischen Kommunen gestärkt und nicht unterlaufen werden. Die Bürger sollen wissen, wen sie wählen. Tarnlisten täuschen. Transparenz ist ein wichtiges Element funktionierender Demokratien. Tarnlisten wirken dem aus unserer Sicht entgegen“, sagt der Generalsekretär der FDP Bayern, Norbert Hoffmann.

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