Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Die Bürger werden zur Kasse "gebeten"
Straßenausbaubeiträge - einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung

"Die Gemeinden erheben einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen." so lapidar erklärt das Ministerium des Bayerischen Finanzministers Söder eine höchstumstrittene Abgabe unter www.freistaat.bayern. Statt Haushaltdisziplin auf allen Ebenen einzuführen, zieht der Freistaat dem Bürger mit dieser Abgabe weiteres Geld aus der Tasche.
Der Freistaat hat die Ursache nicht allein zu vertreten. Trotz sprundelnder Steuereinnahmen und erheblichen Einsparungen im Schuldendienst durch die Nullzinspolitik von Herrn Dragi schafft es die Große Koalition nicht, ihren Aufgaben gerecht zu werden. LKW-Maut und PKW-Maut gab es früher nicht und trotzdem konnte der Straßenbau voran getrieben werden. Dieser wurde gänzlich aus Steuergeldern finanziert! Geld für Straßenbaumaßnahmen aller Art ist aus den Einnahmen von KFZ- und Treibstoffsteuer reichlich vorhanden. Es werden allerdings von Einnahmen in Höhe von rund 45 Milliarden im Jahr 2016 (KFZ-Steuer knapp 9 Milliarden plus 36 Millarden Treibstoffsteueranteil von 90% an der Energiesteuer) lediglich 8 Milliarden im Jahr 2017 in den Straßenbau investiert.
Auch die Kommunen und Landkreise tragen ihren Teil zur Misere bei
Die Steuereinnahmen werden für Wohltaten aller Art (Bürgertreffs, kulturelle Programme, Schwimmbäder, Vereinszuschüsse etc.) verwendet oder gar mit unnützen Aktionen und Fehlplanungen verschwendet. Für dringend notwendige Straßenerhaltungs- und Baumaßnahmen ist anschließend kein Geld vorhanden. Natürlich ist das Engagement der Gemeinden für Freizeit- und Sporteinrichtungen oder kulturelle Aktivitäten zu begrüßen. Diese Wohltaten sind aber nur möglich, wenn alle für eine Kommune existenziellen Ausgaben wie z.B. Infrastrukturmaßnahmen gedeckt sind. Verbleibende Mittel können anschließend für Annehmlichkeiten verwendet werden. Die Landratsämter sehen das häufig anders und drängen die Gemeinden dazu eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und über diese die Anwohner am Straßenbau zu beteiligen.
Die Gemeinde Hohenbrunn hatte ihre Straßenausbaubeitragssatzung 2013 aufgehoben. Das Landratsamt München beanstandete dies mit der Begründung, Gemeinden seien zur Beitragserhebung verpflichtet. Das Verwaltungsgericht München ordnete an, dass die Gemeinde die Kosten an die Grundstücksbesitzer weitergeben müsse. Diese Entscheidung wurde im November 2016 vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Der Bayerische Städtetag begrüßte die Entscheidung. "Die Straßenausbaubeiträge sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel", sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. (Zitat www.welt.de)
Dieses Urteil entspricht der aktuellen Gesetzeslage in Bayern. Eine Straßenausbaubeitragssatzung ist allerdings kein Naturgesetz! Unsere Nachbarn in Baden-Württemberg sind von dieser Maßnahme nicht betroffen, da dort kein entsprechendes Gesetz erlassen wurde. Lediglich in sechs Bundesländern wurde diese Abgabe eingeführt. Vielleicht sollte Herr Buckenhofer vom Bayerischen Städtetag mal einige Lernstunden in Baden-Württemberg nehmen.
In Gauting hat es letztes Jahr die Anlieger der Münchner Straße getroffen. Zusammen müssen sie 590.000 Euro für die Erneuerung von Gehwegen und Beleuchtung aufbringen. Glücklicherweise handelt es sich bei der Münchner Straße um eine Staatstraße und daher muss das Straßenbauamt Weilheim die Kosten der Fahrbahnerneuerung übernehmen. Anderfalls wären die Kosten für die Anwohner noch weit höher ausgefallen. Die Kosten für die Anlieger können durchaus noch variieren denn endgültig abgerechnet wird in erst in vier Jahren. Als nächstes könnten die Straßenausbaubeiträge die Anlieger der Ammerseestraße treffen. Überspitzt ausgedrückt zahlen die Anwohner der betroffenen Straßen für die verfehlte Politik des Freistaats und der Gemeinde Gauting. Bisher wurde in Gauting kein Gewerbegebiet entwickelt und bestehenden Betrieben (z.B. AOA Apparatebau Gauting GmbH) wurde keine Möglichkeit zur Expansion angeboten. Die AOA Apparatebau Gauting GmbH hat inzwischen ihren Sitz in Gilching und zahlt dort ihre Gewerbesteuern! Seit 2014 bemüht sich die neue Bürgermeisterin Dr. Kössinger - auch gegen Widerstände - die Planungen für ein Gewerbegebiet voranzutreiben und auf diese Weise die Einnahmen zu verbessern. Dr. Kössinger handelt außerdem nach dem Motto "Geld, das man nicht hat, kann man nicht ausgeben". Für viele Gautinger, auch Gemeinderatsmitglieder, ist das eine völlig neue Erkenntnis!
Die Bürger wären gut beraten, Informationsveranstaltungen und Gemeinderatssitzungen zu besuchen um sich verstärkt zu informieren. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt und entscheidende Kriterien könnten durchaus Haushaltsdisziplin und die Entwicklung der Einnahmesituation sein. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Bundestags- und Landtagswahlen. Für teure Wahlgeschenke werden am Ende die Bürger zur Kasse gebeten!
Die Bürger werden zur Kasse "gebeten"
Straßenausbaubeiträge - einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung

"Die Gemeinden erheben einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen." so lapidar erklärt das Ministerium des Bayerischen Finanzministers Söder eine höchstumstrittene Abgabe unter www.freistaat.bayern. Statt Haushaltdisziplin auf allen Ebenen einzuführen, zieht der Freistaat dem Bürger mit dieser Abgabe weiteres Geld aus der Tasche.
Der Freistaat hat die Ursache nicht allein zu vertreten. Trotz sprundelnder Steuereinnahmen und erheblichen Einsparungen im Schuldendienst durch die Nullzinspolitik von Herrn Dragi schafft es die Große Koalition nicht, ihren Aufgaben gerecht zu werden. LKW-Maut und PKW-Maut gab es früher nicht und trotzdem konnte der Straßenbau voran getrieben werden. Dieser wurde gänzlich aus Steuergeldern finanziert! Geld für Straßenbaumaßnahmen aller Art ist aus den Einnahmen von KFZ- und Treibstoffsteuer reichlich vorhanden. Es werden allerdings von Einnahmen in Höhe von rund 45 Milliarden im Jahr 2016 (KFZ-Steuer knapp 9 Milliarden plus 36 Millarden Treibstoffsteueranteil von 90% an der Energiesteuer) lediglich 8 Milliarden im Jahr 2017 in den Straßenbau investiert.
Auch die Kommunen und Landkreise tragen ihren Teil zur Misere bei
Die Steuereinnahmen werden für Wohltaten aller Art (Bürgertreffs, kulturelle Programme, Schwimmbäder, Vereinszuschüsse etc.) verwendet oder gar mit unnützen Aktionen und Fehlplanungen verschwendet. Für dringend notwendige Straßenerhaltungs- und Baumaßnahmen ist anschließend kein Geld vorhanden. Natürlich ist das Engagement der Gemeinden für Freizeit- und Sporteinrichtungen oder kulturelle Aktivitäten zu begrüßen. Diese Wohltaten sind aber nur möglich, wenn alle für eine Kommune existenziellen Ausgaben wie z.B. Infrastrukturmaßnahmen gedeckt sind. Verbleibende Mittel können anschließend für Annehmlichkeiten verwendet werden. Die Landratsämter sehen das häufig anders und drängen die Gemeinden dazu eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und über diese die Anwohner am Straßenbau zu beteiligen.
Die Gemeinde Hohenbrunn hatte ihre Straßenausbaubeitragssatzung 2013 aufgehoben. Das Landratsamt München beanstandete dies mit der Begründung, Gemeinden seien zur Beitragserhebung verpflichtet. Das Verwaltungsgericht München ordnete an, dass die Gemeinde die Kosten an die Grundstücksbesitzer weitergeben müsse. Diese Entscheidung wurde im November 2016 vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Der Bayerische Städtetag begrüßte die Entscheidung. "Die Straßenausbaubeiträge sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel", sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. (Zitat www.welt.de)
Dieses Urteil entspricht der aktuellen Gesetzeslage in Bayern. Eine Straßenausbaubeitragssatzung ist allerdings kein Naturgesetz! Unsere Nachbarn in Baden-Württemberg sind von dieser Maßnahme nicht betroffen, da dort kein entsprechendes Gesetz erlassen wurde. Lediglich in sechs Bundesländern wurde diese Abgabe eingeführt. Vielleicht sollte Herr Buckenhofer vom Bayerischen Städtetag mal einige Lernstunden in Baden-Württemberg nehmen.
In Gauting hat es letztes Jahr die Anlieger der Münchner Straße getroffen. Zusammen müssen sie 590.000 Euro für die Erneuerung von Gehwegen und Beleuchtung aufbringen. Glücklicherweise handelt es sich bei der Münchner Straße um eine Staatstraße und daher muss das Straßenbauamt Weilheim die Kosten der Fahrbahnerneuerung übernehmen. Anderfalls wären die Kosten für die Anwohner noch weit höher ausgefallen. Die Kosten für die Anlieger können durchaus noch variieren denn endgültig abgerechnet wird in erst in vier Jahren. Als nächstes könnten die Straßenausbaubeiträge die Anlieger der Ammerseestraße treffen. Überspitzt ausgedrückt zahlen die Anwohner der betroffenen Straßen für die verfehlte Politik des Freistaats und der Gemeinde Gauting. Bisher wurde in Gauting kein Gewerbegebiet entwickelt und bestehenden Betrieben (z.B. AOA Apparatebau Gauting GmbH) wurde keine Möglichkeit zur Expansion angeboten. Die AOA Apparatebau Gauting GmbH hat inzwischen ihren Sitz in Gilching und zahlt dort ihre Gewerbesteuern! Seit 2014 bemüht sich die neue Bürgermeisterin Dr. Kössinger - auch gegen Widerstände - die Planungen für ein Gewerbegebiet voranzutreiben und auf diese Weise die Einnahmen zu verbessern. Dr. Kössinger handelt außerdem nach dem Motto "Geld, das man nicht hat, kann man nicht ausgeben". Für viele Gautinger, auch Gemeinderatsmitglieder, ist das eine völlig neue Erkenntnis!
Die Bürger wären gut beraten, Informationsveranstaltungen und Gemeinderatssitzungen zu besuchen um sich verstärkt zu informieren. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt und entscheidende Kriterien könnten durchaus Haushaltsdisziplin und die Entwicklung der Einnahmesituation sein. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Bundestags- und Landtagswahlen. Für teure Wahlgeschenke werden am Ende die Bürger zur Kasse gebeten!
Die Bürger werden zur Kasse "gebeten"
Straßenausbaubeiträge - einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung

"Die Gemeinden erheben einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen." so lapidar erklärt das Ministerium des Bayerischen Finanzministers Söder eine höchstumstrittene Abgabe unter www.freistaat.bayern. Statt Haushaltdisziplin auf allen Ebenen einzuführen, zieht der Freistaat dem Bürger mit dieser Abgabe weiteres Geld aus der Tasche.
Der Freistaat hat die Ursache nicht allein zu vertreten. Trotz sprundelnder Steuereinnahmen und erheblichen Einsparungen im Schuldendienst durch die Nullzinspolitik von Herrn Dragi schafft es die Große Koalition nicht, ihren Aufgaben gerecht zu werden. LKW-Maut und PKW-Maut gab es früher nicht und trotzdem konnte der Straßenbau voran getrieben werden. Dieser wurde gänzlich aus Steuergeldern finanziert! Geld für Straßenbaumaßnahmen aller Art ist aus den Einnahmen von KFZ- und Treibstoffsteuer reichlich vorhanden. Es werden allerdings von Einnahmen in Höhe von rund 45 Milliarden im Jahr 2016 (KFZ-Steuer knapp 9 Milliarden plus 36 Millarden Treibstoffsteueranteil von 90% an der Energiesteuer) lediglich 8 Milliarden im Jahr 2017 in den Straßenbau investiert.
Auch die Kommunen und Landkreise tragen ihren Teil zur Misere bei
Die Steuereinnahmen werden für Wohltaten aller Art (Bürgertreffs, kulturelle Programme, Schwimmbäder, Vereinszuschüsse etc.) verwendet oder gar mit unnützen Aktionen und Fehlplanungen verschwendet. Für dringend notwendige Straßenerhaltungs- und Baumaßnahmen ist anschließend kein Geld vorhanden. Natürlich ist das Engagement der Gemeinden für Freizeit- und Sporteinrichtungen oder kulturelle Aktivitäten zu begrüßen. Diese Wohltaten sind aber nur möglich, wenn alle für eine Kommune existenziellen Ausgaben wie z.B. Infrastrukturmaßnahmen gedeckt sind. Verbleibende Mittel können anschließend für Annehmlichkeiten verwendet werden. Die Landratsämter sehen das häufig anders und drängen die Gemeinden dazu eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und über diese die Anwohner am Straßenbau zu beteiligen.
Die Gemeinde Hohenbrunn hatte ihre Straßenausbaubeitragssatzung 2013 aufgehoben. Das Landratsamt München beanstandete dies mit der Begründung, Gemeinden seien zur Beitragserhebung verpflichtet. Das Verwaltungsgericht München ordnete an, dass die Gemeinde die Kosten an die Grundstücksbesitzer weitergeben müsse. Diese Entscheidung wurde im November 2016 vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Der Bayerische Städtetag begrüßte die Entscheidung. "Die Straßenausbaubeiträge sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel", sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. (Zitat www.welt.de)
Dieses Urteil entspricht der aktuellen Gesetzeslage in Bayern. Eine Straßenausbaubeitragssatzung ist allerdings kein Naturgesetz! Unsere Nachbarn in Baden-Württemberg sind von dieser Maßnahme nicht betroffen, da dort kein entsprechendes Gesetz erlassen wurde. Lediglich in sechs Bundesländern wurde diese Abgabe eingeführt. Vielleicht sollte Herr Buckenhofer vom Bayerischen Städtetag mal einige Lernstunden in Baden-Württemberg nehmen.
In Gauting hat es letztes Jahr die Anlieger der Münchner Straße getroffen. Zusammen müssen sie 590.000 Euro für die Erneuerung von Gehwegen und Beleuchtung aufbringen. Glücklicherweise handelt es sich bei der Münchner Straße um eine Staatstraße und daher muss das Straßenbauamt Weilheim die Kosten der Fahrbahnerneuerung übernehmen. Anderfalls wären die Kosten für die Anwohner noch weit höher ausgefallen. Die Kosten für die Anlieger können durchaus noch variieren denn endgültig abgerechnet wird in erst in vier Jahren. Als nächstes könnten die Straßenausbaubeiträge die Anlieger der Ammerseestraße treffen. Überspitzt ausgedrückt zahlen die Anwohner der betroffenen Straßen für die verfehlte Politik des Freistaats und der Gemeinde Gauting. Bisher wurde in Gauting kein Gewerbegebiet entwickelt und bestehenden Betrieben (z.B. AOA Apparatebau Gauting GmbH) wurde keine Möglichkeit zur Expansion angeboten. Die AOA Apparatebau Gauting GmbH hat inzwischen ihren Sitz in Gilching und zahlt dort ihre Gewerbesteuern! Seit 2014 bemüht sich die neue Bürgermeisterin Dr. Kössinger - auch gegen Widerstände - die Planungen für ein Gewerbegebiet voranzutreiben und auf diese Weise die Einnahmen zu verbessern. Dr. Kössinger handelt außerdem nach dem Motto "Geld, das man nicht hat, kann man nicht ausgeben". Für viele Gautinger, auch Gemeinderatsmitglieder, ist das eine völlig neue Erkenntnis!
Die Bürger wären gut beraten, Informationsveranstaltungen und Gemeinderatssitzungen zu besuchen um sich verstärkt zu informieren. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt und entscheidende Kriterien könnten durchaus Haushaltsdisziplin und die Entwicklung der Einnahmesituation sein. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Bundestags- und Landtagswahlen. Für teure Wahlgeschenke werden am Ende die Bürger zur Kasse gebeten!