Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Straffreie Abgabe illegaler Waffen und Munition nur noch bis 01.Juli 2018
11296 erlaubnispflichte Waffen im Landkreis Starnberg registriert
Frist endet am 1. Juli
Die Frist zur straffreien Abgabe illegaler Waffen und Munition endet mit dem 1. Juli 2018. Wer also noch illegale Waffen beziehungsweise Munition zu Hause hat, sollte sich beeilen und diese bei der Waffenbehörde im Landratsamt oder der Polizei abgeben. Die Abgabe ist straf- und kostenfrei.
„Wer noch illegale, also nicht eingetragenen Waffen und Munition zu Hause hat, sollte sich beeilen und die Gelegenheit zur straffreien Abgabe noch nutzen“, so der Appell von Markus Reichart, dem Leiter der Sicherheitsbehörde im Landratsamt. Die aktuelle Waffen-Amnestieregelung gibt den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Ende dieser Woche Zeit, diese straffrei bei der Waffenbehörde im Landratsamt oder der Polizei abzugeben.
Bisher wurden seit Beginn der Amnestieregelung am 6. Juli 2017 insgesamt 154 Waffen (54 Lang- und 100 Kurwaffen) abgegeben, darunter 62 Illegale, sowie 541 Stück Munition (davon 341 illegal im Besitz).
Derzeit sind im Landkreis Starnberg 11296 erlaubnispflichte Waffen registriert, darunter 3979 Kurz- und 7317 Langwaffen.
Die Amnestieregelung geht zurück auf eine Änderung des Waffenrechts im Juli 2017, wonach jeder unerlaubt im Besitz befindliche Waffen und Munition abgeben kann, wenn dies auf direktem Weg erfolgt.
Straffreie Abgabe illegaler Waffen und Munition nur noch bis 01.Juli 2018
11296 erlaubnispflichte Waffen im Landkreis Starnberg registriert
Frist endet am 1. Juli
Die Frist zur straffreien Abgabe illegaler Waffen und Munition endet mit dem 1. Juli 2018. Wer also noch illegale Waffen beziehungsweise Munition zu Hause hat, sollte sich beeilen und diese bei der Waffenbehörde im Landratsamt oder der Polizei abgeben. Die Abgabe ist straf- und kostenfrei.
„Wer noch illegale, also nicht eingetragenen Waffen und Munition zu Hause hat, sollte sich beeilen und die Gelegenheit zur straffreien Abgabe noch nutzen“, so der Appell von Markus Reichart, dem Leiter der Sicherheitsbehörde im Landratsamt. Die aktuelle Waffen-Amnestieregelung gibt den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Ende dieser Woche Zeit, diese straffrei bei der Waffenbehörde im Landratsamt oder der Polizei abzugeben.
Bisher wurden seit Beginn der Amnestieregelung am 6. Juli 2017 insgesamt 154 Waffen (54 Lang- und 100 Kurwaffen) abgegeben, darunter 62 Illegale, sowie 541 Stück Munition (davon 341 illegal im Besitz).
Derzeit sind im Landkreis Starnberg 11296 erlaubnispflichte Waffen registriert, darunter 3979 Kurz- und 7317 Langwaffen.
Die Amnestieregelung geht zurück auf eine Änderung des Waffenrechts im Juli 2017, wonach jeder unerlaubt im Besitz befindliche Waffen und Munition abgeben kann, wenn dies auf direktem Weg erfolgt.
Straffreie Abgabe illegaler Waffen und Munition nur noch bis 01.Juli 2018
11296 erlaubnispflichte Waffen im Landkreis Starnberg registriert
Frist endet am 1. Juli
Die Frist zur straffreien Abgabe illegaler Waffen und Munition endet mit dem 1. Juli 2018. Wer also noch illegale Waffen beziehungsweise Munition zu Hause hat, sollte sich beeilen und diese bei der Waffenbehörde im Landratsamt oder der Polizei abgeben. Die Abgabe ist straf- und kostenfrei.
„Wer noch illegale, also nicht eingetragenen Waffen und Munition zu Hause hat, sollte sich beeilen und die Gelegenheit zur straffreien Abgabe noch nutzen“, so der Appell von Markus Reichart, dem Leiter der Sicherheitsbehörde im Landratsamt. Die aktuelle Waffen-Amnestieregelung gibt den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Ende dieser Woche Zeit, diese straffrei bei der Waffenbehörde im Landratsamt oder der Polizei abzugeben.
Bisher wurden seit Beginn der Amnestieregelung am 6. Juli 2017 insgesamt 154 Waffen (54 Lang- und 100 Kurwaffen) abgegeben, darunter 62 Illegale, sowie 541 Stück Munition (davon 341 illegal im Besitz).
Derzeit sind im Landkreis Starnberg 11296 erlaubnispflichte Waffen registriert, darunter 3979 Kurz- und 7317 Langwaffen.
Die Amnestieregelung geht zurück auf eine Änderung des Waffenrechts im Juli 2017, wonach jeder unerlaubt im Besitz befindliche Waffen und Munition abgeben kann, wenn dies auf direktem Weg erfolgt.