Archiv - Nachrichten aus dem Würmtal
Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine auf den Friedhöfen
Mittwoch, 18. Juli 2018
Am Mittwoch, 18. Juli 2018 werden zur Verkehrssicherung der Friedhöfe die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit hin überprüft
ab 08.00 Uhr | Friedhof Krailling (Friedenstr.), | |
ab 10.45 Uhr | Parkfriedhof Krailling, | |
ab 13.00 Uhr | Friedhof Pentenried. |
Diese Vorsorgemaßnahme ist notwendig, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine zu vermeiden.
Die Prüfung wird von einem Sachkundigen für Grabmalprüfungen durchgeführt.
Die Überprüfung entbindet den Nutzungsberechtigten jedoch nicht von seiner Verantwortung, mögliche Gefahren, die mit der Standfestigkeit eines Grabmales verbunden sind, zu beseitigen.
Die Friedhofsverwaltung
Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine auf den Friedhöfen
Mittwoch, 18. Juli 2018
Am Mittwoch, 18. Juli 2018 werden zur Verkehrssicherung der Friedhöfe die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit hin überprüft
ab 08.00 Uhr | Friedhof Krailling (Friedenstr.), | |
ab 10.45 Uhr | Parkfriedhof Krailling, | |
ab 13.00 Uhr | Friedhof Pentenried. |
Diese Vorsorgemaßnahme ist notwendig, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine zu vermeiden.
Die Prüfung wird von einem Sachkundigen für Grabmalprüfungen durchgeführt.
Die Überprüfung entbindet den Nutzungsberechtigten jedoch nicht von seiner Verantwortung, mögliche Gefahren, die mit der Standfestigkeit eines Grabmales verbunden sind, zu beseitigen.
Die Friedhofsverwaltung
Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine auf den Friedhöfen
Mittwoch, 18. Juli 2018
Am Mittwoch, 18. Juli 2018 werden zur Verkehrssicherung der Friedhöfe die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit hin überprüft
ab 08.00 Uhr | Friedhof Krailling (Friedenstr.), | |
ab 10.45 Uhr | Parkfriedhof Krailling, | |
ab 13.00 Uhr | Friedhof Pentenried. |
Diese Vorsorgemaßnahme ist notwendig, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine zu vermeiden.
Die Prüfung wird von einem Sachkundigen für Grabmalprüfungen durchgeführt.
Die Überprüfung entbindet den Nutzungsberechtigten jedoch nicht von seiner Verantwortung, mögliche Gefahren, die mit der Standfestigkeit eines Grabmales verbunden sind, zu beseitigen.
Die Friedhofsverwaltung