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| von Landkreis Starnberg

Sportlerehrung 2019

Sportliche Erfolge beim Landratsamt einreichen

Der Landkreis Starnberg ehrt im kommenden Februar wieder Sportlerinnen und Sportler, die im Jahr 2019 großartige sportliche Erfolge gefeiert haben. Bewertet werden Leistungen, die im Jahr 2019 erreicht worden sind. Vorschläge können bis spätestens 20. Dezember beim Landratsamt Starnberg, Fachbereich Jugendarbeit, Erziehungsberatung und Sport, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg eingereicht werden. Vorschläge können auch per Mail an jana.fruehauf@lra-starnberg.de geschickt werden.

Geehrt werden Deutsche und Bayerische Meister, Teilnehmer an Europa- und Weltmeisterschaften sowie 1. bis 3. Plätze bei den Masters in verschiedenen Altersklassen. Auch sonstige herausragende und außergewöhnliche sportliche Leistungen können zur Sportlerehrung vorgeschlagen werden. Voraussetzung für die Sportlerehrung ist, dass die Sportler ihren Wohnsitz im Landkreis Starnberg haben oder der Verein, für den sie starten, im Vereinsregister des Amtsgerichts Starnberg eingetragen ist. Meldungen und Vorschläge von Vereinen und Privatpersonen sollen die Privat-Adresse des Sportlers, seine Vereinszugehörigkeit, seinen sportlichen und persönlichen Steckbrief sowie die zu ehrende Höchstleistung enthalten. Bewerben können sich auch Sportler, die keinem Verein im Landkreis angehören.

Zusätzlich bietet das Landratsamt im Rahmen der Sportlerehrung die Möglichkeit für Sportgruppen aus dem Landkreis Starnberg, sich durch kleine Darbietungen (gerne aus Kinder- oder Jugendlichenabteilungen) dem Fachpublikum vorzustellen. Bewerbungen können an die genannte Adresse gerichtet werden.

Das Formular für den Ehrungsvorschlag gibt es auf der Website des Landratsamt Starnberg.

Fragen rund um die Sportlerehrung beantwortet Jana Frühauf unter Telefon 08151-148 428, sowie per E-Mail an jana.fruehauf@lra-starnberg.de.

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Geehrt werden Deutsche und Bayerische Meister, Teilnehmer an Europa- und Weltmeisterschaften sowie 1. bis 3. Plätze bei den Masters in verschiedenen Altersklassen. Auch sonstige herausragende und außergewöhnliche sportliche Leistungen können zur Sportlerehrung vorgeschlagen werden. Voraussetzung für die Sportlerehrung ist, dass die Sportler ihren Wohnsitz im Landkreis Starnberg haben oder der Verein, für den sie starten, im Vereinsregister des Amtsgerichts Starnberg eingetragen ist. Meldungen und Vorschläge von Vereinen und Privatpersonen sollen die Privat-Adresse des Sportlers, seine Vereinszugehörigkeit, seinen sportlichen und persönlichen Steckbrief sowie die zu ehrende Höchstleistung enthalten. Bewerben können sich auch Sportler, die keinem Verein im Landkreis angehören.

Zusätzlich bietet das Landratsamt im Rahmen der Sportlerehrung die Möglichkeit für Sportgruppen aus dem Landkreis Starnberg, sich durch kleine Darbietungen (gerne aus Kinder- oder Jugendlichenabteilungen) dem Fachpublikum vorzustellen. Bewerbungen können an die genannte Adresse gerichtet werden.

Das Formular für den Ehrungsvorschlag gibt es auf der Website des Landratsamt Starnberg.

Fragen rund um die Sportlerehrung beantwortet Jana Frühauf unter Telefon 08151-148 428, sowie per E-Mail an jana.fruehauf@lra-starnberg.de.

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