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| von Gemeinde Krailling

Schuleinschreibung 2017 der Grundschule Krailling

Schulpflicht

Am Dienstag, den 04. April 2017 findet in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr in der

Grundschule Krailling
Rudolf-von-Hirsch-Straße 2
82152 Krailling

die Schuleinschreibung statt.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2011 geboren sind. Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2011 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten regulär eingeschult werden, wenn auf Grund der körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.

Schüler, die für das Schuljahr 2016/2017 zurückgestellt wurden, sind nochmals anzumelden. Zur Schulanmeldung ist in allen Fällen die Geburtsurkunde (ggf. Sorgerechtsbescheid) vorzulegen.

Falls Eltern noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Grundschule Krailling, Telefon 089 - 857 37 41 oder, nach telefonischer Terminvereinbarung, direkt an die Schulleitung.

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Schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2011 geboren sind. Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2011 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten regulär eingeschult werden, wenn auf Grund der körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.

Schüler, die für das Schuljahr 2016/2017 zurückgestellt wurden, sind nochmals anzumelden. Zur Schulanmeldung ist in allen Fällen die Geburtsurkunde (ggf. Sorgerechtsbescheid) vorzulegen.

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