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| von Gemeinde Krailling

Schöffenwahl 2018

Aufstellung einer Vorschlagsliste

Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen (Geschäftsjahre 2019 bis 2023)
Aufruf zur Bewerbung / Benennung von geeigneten Personen für die Vorschlagsliste

Im Jahr 2018 findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Bewerbung bzw. Ihren Vorschlag / Ihre Vorschläge bis zum 15.3.2018 schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben:

Gemeinde Krailling, Rudolf-von-Hirsch-Str. 1, 82152 Krailling, Rathaus 1. OG Zi:16
     
Bei Bewerbungen bzw. bei Vorschlägen anderer geeigneter Personen benötigen wir folgende Angaben:
Familienname, falls abweichend: Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Ausland: auch Staat), Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort mit Straße und Hausnummer.

Auf Anfrage können wir Ihnen das entsprechende Formular gerne zusenden, gerne auch digital als Word-Datei. Die entsprechenden Formulare stehen auch auf unserer Homepage unter www.krailling.de online zur Verfügung.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Friedrich persönlich oder unter der Rufnummer 85706101 zur Verfügung.

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Im Jahr 2018 findet für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt.
Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Bewerbung bzw. Ihren Vorschlag / Ihre Vorschläge bis zum 15.3.2018 schriftlich an uns richten oder bei nachfolgender Stelle persönlich abgeben:

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Bei Bewerbungen bzw. bei Vorschlägen anderer geeigneter Personen benötigen wir folgende Angaben:
Familienname, falls abweichend: Geburtsname, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Ausland: auch Staat), Beruf, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Wohnort mit Straße und Hausnummer.

Auf Anfrage können wir Ihnen das entsprechende Formular gerne zusenden, gerne auch digital als Word-Datei. Die entsprechenden Formulare stehen auch auf unserer Homepage unter www.krailling.de online zur Verfügung.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Friedrich persönlich oder unter der Rufnummer 85706101 zur Verfügung.

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