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| von Redaktion Wuermtal.Net

Richtig handeln nach einem Autounfall

Richtig handeln nach einem Autounfall - Information des ADAC

Viele Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall falsch – oft ohne es zu wissen. Das kann unter Umständen teuer werden, Ärger mit sich bringen und manchmal auch Menschenleben gefährden. Der ADAC sagt, wie man nach einem Unfall richtig handelt:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Alle Passagiere auf der zur Fahrbahn abgewandten Seite aussteigen lassen. Ein sicherer Aufenthaltsort ist meist hinter der Leitplanke.
  • Warnweste anlegen und Unfallstelle mit Warndreieck absichern: Innerorts in 50 Metern Entfernung, auf Landstraßen in 100 Metern und auf Autobahnen in 200 Metern.
  • Unfallzeugen bitten, zu warten.
  • Bei Bagatellschäden mit geringem Schaden muss die Unfallstelle umgehend geräumt werden, um Rückstaus und weitere Auffahrunfälle zu verhindern. Zuvor sollten die Beteiligten die Unfallstelle jedoch aussage-kräftig mit Fotos dokumentieren. Dabei auf den Verkehr und die eigene Sicherheit achten.
  • Bei schwereren Unfällen insbesondere mit Personenschaden sollten die Beteiligten nichts an der Unfallstelle verändern, sondern gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst unter Telefon 112 oder die Polizei unter Telefon 110 rufen. Bei der Meldung die sogenannten 5-W-Fragen beachten: Wer meldet? Wo ist das Ereignis? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Warten auf Rückfragen.
  • Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte immer die Polizei verständigt werden.
  • Grundsätzlich müssen nach einem Unfall die Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Diese Details lassen sich am besten mit einem Unfallberichtsformular dokumentieren. Achtung: Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
  • Schadenersatzansprüche muss man umgehend bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Werden vom Unfallgegner Ansprüche behauptet oder geltend gemacht, muss man die eigene Haftpflichtversicherung verständigen.

Unfallberichtsformular gehört ins Handschuhfach

Der ADAC empfiehlt Autofahrern, ein Unfallberichtsformular stets griffbereit im Handschuhfach zu haben. Einen Vordruck, weitere Tipps und eine Unfall-Checkliste stellt der ADAC mit der Broschüre „Was tun nach einem Unfall?“ zur Verfügung, die man beim ADAC kostenlos herunterladen und ausdrucken kann.

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Viele Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall falsch – oft ohne es zu wissen. Das kann unter Umständen teuer werden, Ärger mit sich bringen und manchmal auch Menschenleben gefährden. Der ADAC sagt, wie man nach einem Unfall richtig handelt:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Alle Passagiere auf der zur Fahrbahn abgewandten Seite aussteigen lassen. Ein sicherer Aufenthaltsort ist meist hinter der Leitplanke.
  • Warnweste anlegen und Unfallstelle mit Warndreieck absichern: Innerorts in 50 Metern Entfernung, auf Landstraßen in 100 Metern und auf Autobahnen in 200 Metern.
  • Unfallzeugen bitten, zu warten.
  • Bei Bagatellschäden mit geringem Schaden muss die Unfallstelle umgehend geräumt werden, um Rückstaus und weitere Auffahrunfälle zu verhindern. Zuvor sollten die Beteiligten die Unfallstelle jedoch aussage-kräftig mit Fotos dokumentieren. Dabei auf den Verkehr und die eigene Sicherheit achten.
  • Bei schwereren Unfällen insbesondere mit Personenschaden sollten die Beteiligten nichts an der Unfallstelle verändern, sondern gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst unter Telefon 112 oder die Polizei unter Telefon 110 rufen. Bei der Meldung die sogenannten 5-W-Fragen beachten: Wer meldet? Wo ist das Ereignis? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Warten auf Rückfragen.
  • Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte immer die Polizei verständigt werden.
  • Grundsätzlich müssen nach einem Unfall die Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Diese Details lassen sich am besten mit einem Unfallberichtsformular dokumentieren. Achtung: Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.
  • Schadenersatzansprüche muss man umgehend bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Werden vom Unfallgegner Ansprüche behauptet oder geltend gemacht, muss man die eigene Haftpflichtversicherung verständigen.

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Der ADAC empfiehlt Autofahrern, ein Unfallberichtsformular stets griffbereit im Handschuhfach zu haben. Einen Vordruck, weitere Tipps und eine Unfall-Checkliste stellt der ADAC mit der Broschüre „Was tun nach einem Unfall?“ zur Verfügung, die man beim ADAC kostenlos herunterladen und ausdrucken kann.

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